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Lkw-Maut: Handwerkerausnahme muss bleiben

Archivmeldung vom 11.11.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.11.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Beginn der LKW-Mautpflicht
Beginn der LKW-Mautpflicht

Foto: © Raimond Spekking / CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons)
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

"Aktuell gilt in Deutschland bezüglich der LKW-Maut eine Ausnahmeregelung für Handwerkerfahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 t. Das muss auch künftig so bleiben", fordert Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe, anlässlich der heutigen Befassung des Verkehrsausschusses mit der Maut.

"Auch wenn heute der Verkehrsausschuss des Bundestags in einem ersten Schritt nur über die Anpassung der Mauthöhe diskutiert, muss an die Notwendigkeit erinnert werden, die Handwerkerausnahme beizubehalten. Ab dem Jahr 2024 sollen nach dem Willen der Regierung Fahrzeuge ab 3,5 t grundsätzlich mautpflichtig werden.

Wir erinnern in diesem Zusammenhang an den Koalitionsvertrag, in dem vereinbart ist, dass lediglich Fahrzeuge des gewerblichen Güterkraftverkehrs ab 3,5 t in die Maut einbezogen werden sollen. Für Handwerkerfahrzeuge, die ihr Material zur Baustelle transportieren, um es dort selbst zu verbauen, muss auch künftig die Handwerkerausnahme gelten", so Pakleppa. "Alles andere wäre eine unverhältnismäßige Mehrbelastung für die Bauwirtschaft."

Hintergrund

Das Europaparlament hatte im Februar 2022 die Eurovignetten-Richtlinie inklusive der Handwerkerausnahme angenommen. Damit wird den EU-Mitgliedsstaaten die Möglichkeit eröffnet, ermäßigte Maut- oder Nutzungsgebühren oder Ausnahmen von der Verpflichtung zur Zahlung von Maut- oder Nutzungsgebühren für Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen außerhalb des Transportgewerbes festzulegen.

Damit können auch weiterhin Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen, die allein zur Beförderung von Material, Ausrüstung und Maschinen benutzt werden, die der Fahrer zur Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit benötigt, von der Maut ausgenommen werden. Es geht nun also darum, die europäische Vorlage in Deutschland umzusetzen und damit die Handwerkerfahrzeuge von der Maut zu befreien.

Die Handwerkerausnahme ist in Deutschland dringend erforderlich, da die baugewerblichen Betriebe von einer Mautpflicht durch das im Vergleich zu anderen Mitgliedsstaaten extrem große Mautnetz finanziell unverhältnismäßig belastet wären. Das deutsche Mautnetz erstreckt sich neben den Autobahnen mittlerweile auch auf das gesamte Bundesstraßensystem und damit auf insgesamt 52.000 km.

Besonders wichtig ist die Handwerkerausnahme auch wegen der dringenden Leistungen des Baugewerbes für den Wohnungsbau, die energetische Sanierung und die Ertüchtigung der Verkehrsinfrastruktur.

Quelle: ZDB Zentralverband Dt. Baugewerbe (ots)

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