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Kaum Renteneinbußen durch Kurzarbeit

Archivmeldung vom 04.05.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.05.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Bernd Kasper / pixelio.de
Bild: Bernd Kasper / pixelio.de

Wer in Kurzarbeit ist, muss keine dramatischen Einschnitte bei seiner Altersrente befürchten. Bei einem Durchschnittsverdiener, der sechs Monate Kurzarbeit Null habe, liege das Rentenminus bei gut drei Euro im Monat, berichtet das WESTFALEN-BLATT mit Bezug auf eine Beispielrechnung, die die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Westfalen in Münster für die Zeitung erstellt hat.

Die Rechnung basiert auf einem Bruttoeinkommen von 3400 Euro monatlich, dem aktuellen Durchschnitt aller Rentenversicherten. DRV-Sprecher Marcus
Kloppenborg: "Während der heute häufigen Variante Kurzarbeit "Null", in der der Arbeitnehmer nicht arbeitet, werden seine Rentenbeiträge auf der Basis von 80 Prozent seines regulären Arbeitsentgelts vom Arbeitgeber gezahlt. Das entspricht in unserem Beispiel einem Verdienst von 2720 Euro.

Sechs Monate Kurzarbeit ergeben bei dieser Summe aktuell ein Rentenplus von monatlich 13,30 Euro. Ohne Kurzarbeit würde sich im gleichen Zeitraum ein Rentenplus von 16,63 Euro ergeben. Das halbe Jahr Kurzarbeit würde also einen um 3,33 Euro niedrigeren Rentenanspruch bedeuten." Wenn jemand nicht Kurzarbeit "Null" habe, sondern noch etwas arbeite, falle die Einbuße noch geringer aus. Kloppenborg: "Eine zusätzliche Aufstockung dieser Beiträge durch den Arbeitnehmer ist allerdings nicht möglich."

Quelle: Westfalen-Blatt (ots)

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