Karlsruhe lässt ANOM-Daten zu – Weichenstellung für die Strafjustiz

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Nach übereinstimmenden Berichten billigt das Bundesverfassungsgericht die Verwertbarkeit von Daten aus der FBI-Falle „ANOM“ in deutschen Strafverfahren – ein Beweisverwertungsverbot bestehe nicht. Juristen sehen darin ein Signal für komplexe, grenzüberschreitende Ermittlungen.
Die Entscheidung betrifft verschlüsselte Chats, die im Rahmen der internationalen Aktion „Trojan Shield/ANOM“ aufgezeichnet wurden. Karlsruhe betont, dass ein generelles Verbot nicht angezeigt sei, sondern die Abwägung des Einzelfalls greife – etwa zur Rechtmäßigkeit der Datengewinnung, zum Schutz von Grundrechten und zu Kettenbeweisen. Zugleich wird die Verantwortung der Fachgerichte gestärkt.
Für Ermittler bedeutet das Rückenwind in Großverfahren gegen organisierte Kriminalität – von Drogenhandel bis Geldwäsche. Verteidiger verweisen dagegen auf offene Fragen der Rechtsstaatlichkeit bei ausländischen „Sting“-Operationen. Praktisch dürfte die Entscheidung zahlreiche laufende Verfahren prägen und Maßstäbe für künftige digitale Beweisführung setzen.
Quelle: ExtremNews