Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Vermischtes Karlsruhe lässt ANOM-Daten zu – Weichenstellung für die Strafjustiz

Karlsruhe lässt ANOM-Daten zu – Weichenstellung für die Strafjustiz

Freigeschaltet am 02.10.2025 um 07:46 durch Sanjo Babić
Bundesverfassungsgericht
Bundesverfassungsgericht

Foto: Urheber
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Nach übereinstimmenden Berichten billigt das Bundesverfassungsgericht die Verwertbarkeit von Daten aus der FBI-Falle „ANOM“ in deutschen Strafverfahren – ein Beweisverwertungsverbot bestehe nicht. Juristen sehen darin ein Signal für komplexe, grenzüberschreitende Ermittlungen.

Die Entscheidung betrifft verschlüsselte Chats, die im Rahmen der internationalen Aktion „Trojan Shield/ANOM“ aufgezeichnet wurden. Karlsruhe betont, dass ein generelles Verbot nicht angezeigt sei, sondern die Abwägung des Einzelfalls greife – etwa zur Rechtmäßigkeit der Datengewinnung, zum Schutz von Grundrechten und zu Kettenbeweisen. Zugleich wird die Verantwortung der Fachgerichte gestärkt.

Für Ermittler bedeutet das Rückenwind in Großverfahren gegen organisierte Kriminalität – von Drogenhandel bis Geldwäsche. Verteidiger verweisen dagegen auf offene Fragen der Rechtsstaatlichkeit bei ausländischen „Sting“-Operationen. Praktisch dürfte die Entscheidung zahlreiche laufende Verfahren prägen und Maßstäbe für künftige digitale Beweisführung setzen.

Quelle: ExtremNews


Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte waren in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige