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Deutsche Justiz amnestiert zu Weihnachten zahlreiche Häftlinge

Archivmeldung vom 13.12.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.12.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Gefängnis, Gefängniszelle, Gefangener und hinter Gittern (Symbolbild)
Gefängnis, Gefängniszelle, Gefangener und hinter Gittern (Symbolbild)

Bild: tokamuwi / pixelio.de

Auch dieses Jahr können Gefangene in Deutschland auf die Weihnachtsamnestie hoffen. Nach einem Bericht der "Deutschen Presse-Agentur" sollen mindestens 790 Inhaftierte begnadigt werden. In Frage kommen Häftlinge mit kurzen Strafen, die im Gefängnis nicht negativ aufgefallen sind. Dies berichtet das Magazin "RT DE".

Weiter berichtet RT DE: "Im Zuge der sogenannten Weihnachtsamnestie sind auch dieses Jahr etliche Gefangene vorzeitig aus der Haft entlassen worden. Nach Angaben der Deutschen Presse-Agentur (dpa), dürfen oder durften bereits mindestens 790 Inhaftierte ihre Haftanstalten früher als erwartet verlassen. Wie aus der dpa-Umfrage hervorgeht, sind in Berlin bereits 123 Straftäter vorzeitig auf freien Fuß gesetzt worden. In Baden-Württemberg werden 184 Gefangene früher als geplant aus der Haft entlassen. Im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen wurde bereits 277 Gefangenen vorzeitig die Freiheit beschert. Dies gaben die jeweiligen Justizministerien bekannt.

Die Zahlen dürften sich noch erhöhen, denn in den nächsten Tagen kommen erfahrungsgemäß weitere Gefangene in den Genuss der Amnestie. Im vergangenen Jahr waren bundesweit mehr als 960 Straftäter vorzeitig begnadigt worden.

Die Weihnachtsamnestie soll Häftlingen, die ohnehin rund um den Jahreswechsel entlassen würden, ein schönes Fest bescheren und ihnen ermöglichen, Hilfsangebote und Beratungsstellen zu nutzen, bevor diese in die Weihnachtspause gehen. Meist handelt es sich dabei um einige Tage, die die Häftlinge früher entlassen werden, nicht um Monate. Für eine Entlassung kommen zudem nur Häftlinge in Frage, die im Gefängnis nicht negativ aufgefallen sind und keine langjährige Haftstrafe verbüßen mussten."

Quelle: RT DE

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