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Berliner Rechtsanwältin: Knabenchöre verstoßen gegen Gleichberechtigung

Archivmeldung vom 27.12.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.12.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Thomaner-Chorknaben im Jahr 1953
Thomaner-Chorknaben im Jahr 1953

Foto: Deutsche Fotothek‎
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Nach Ansicht einer Berliner Rechtsanwältin verstoßen Knabenchöre gegen die Gleichberechtigung. Die Juristin vertritt Mädchen, die ihre Aufnahme in berühmte Knabenchöre, wie in den Leipziger Thomanerchor, einklagen wollen. Dies schreibt das russische online Magazin "Sputnik".

Weiter heißt es auf der deutschen Webseite des Magazins: "In einem Knabenchor dürfen nur Jungen singen. Genauso wie es Frauenchöre gibt, bestehen Knabenchöre, deren spezifischer Klang und Charakter gerade darauf beruht, dass nur Jungen bis zu einem bestimmten Alter teilnehmen dürfen. Darin sieht die  Berliner Rechtsanwältin Susann Bräcklein einen klaren Verstoß gegen das Grundgesetz und versucht dagegen zu klagen. Dem Evangelischen Pressedienst sagte die Juristin, dass die Ablehnung von Mädchen bei bekannten Knabenchören, die staatlich gefördert würden, eine Diskriminierung nach Artikel 3, Abs. 3 der Verfassung sei, der Benachteiligung aufgrund des Geschlechts verbietet.

Bräcklein vertritt Mädchen, die von Spitzenchören abgelehnt wurden. Die großen Knabenchöre, wie der Leipziger Thomanerchor, der Dresdner Kreuzchor oder die Regensburger Domspatzen, seien, gerade zur Weihnachtszeit, überall in Kirchen und im Fernsehen präsent, sagte Bräcklein. Mädchen, die ebenfalls in diesen Chören singen wollen, würde durch ihre Ablehnung suggeriert, dass sie nicht in der Lage wären, Motetten von Bach oder Mozart zu singen, so die Juristin.

"Genau das stimmt aber nicht. Mädchen können genauso singen", unterstrich die Anwältin.

Auch das Argument der Experten, dass Knabenchöre einen unverwechselbaren Klang hätten, lässt Bräcklein nur bedingt gelten. Zwar gäbe es möglicherweise einen bestimmten Klang von Knabenstimmen, der sich "vielleicht auch auf den Klang der Gruppe" auswirken könne, so die Anwältin. Aber rein rechtlich würde dies keine Rolle spielen.

Auch spielen für die Juristin nicht in erster Linie die Hörgewohnheiten eine Rolle, sondern "primär sollte es um die Grundrechtsverwirklichung von Kindern gehen", so Bräcklein. Die Anwältin fordert gegenüber dem Evangelischen Pressedienst gleichberechtigte Ausbildungs- und Auftrittschancen für beide Geschlechter.

"Die bekannten Knabenchöre müssen sich bei einer Öffnung natürlich umstellen. Hier sehe ich schon die Gefahr des reflexhaften Widerstands", sagte Bräcklein.

Bräcklein appellierte an die Chorleitungen, „Traditionen mutig infrage zu stellen“. Dies könnte gerichtliche Auseinandersetzungen ersparen."

Quelle: Sputnik (Deutschland)

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