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Leutheusser-Schnarrenberger: Quick-Freeze-Verfahren ist bedeutender Schritt für den Schutz der Grundrechte

Archivmeldung vom 10.04.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.04.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger bei einer Podiumsdiskussion im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im August 2013
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger bei einer Podiumsdiskussion im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im August 2013

Foto: Rectifier99
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Friedrich-Naumann-Stiftung, begrüßt die Einführung des Quick-Freeze-Verfahrens, das sie als Bundesjustizministerin 2011 vorgeschlagen hatte:

Die Einführung des Quick-Freeze-Verfahrens in der Strafverfolgung ist ein bedeutender Schritt für den Schutz der Grundrechte. Im Spannungsverhältnis von individueller Freiheit und innerer Sicherheit war die anlasslose Vorratsdatenspeicherung ein unverhältnismäßig tiefer Eingriff in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger. Sie war daher seit jeher zum Scheitern verurteilt. Der EuGH und zuletzt das Bundesverwaltungsgericht hatten deren Rechtswidrigkeit auf Grundlage der deutschen und europäischen Gesetzgebung in Urteilen bestätigt. Mit dem Quick-Freeze wird es keine anlasslose Speicherung von Daten mehr geben. Deutschland wird dadurch nicht unsicherer. Im Gegenteil: Die Ermittlungsbehörden erhalten ein rechtskonformes und gleichzeitig effektives Werkzeug zur Strafverfolgung. Es ist ein guter Tag für den Datenschutz.

Quelle: Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit (ots)

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