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Freispruch für einen Amtsrichter in einem Verfahren wegen Rechtsbeugung vor dem Landgericht Potsdam.

Archivmeldung vom 13.06.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.06.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Robe der Richter (ordentliche Gerichtsbarkeit) im Landesdienst
Robe der Richter (ordentliche Gerichtsbarkeit) im Landesdienst

Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Ein früherer Amtsrichter aus Eisenhüttenstadt ist am Montag vor dem Landgericht Potsdam vom Vorwurf der Rechtsbeugung freigesprochen worden. Die 2. Strafkammer sah nach 16 Verhandlungstagen keine hinreichenden Belege für die Schuld des Angeklagten. Die Staatsanwaltschaft hatte beantragt, den Juristen zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung von einem Jahr und acht Monaten zu verurteilen, wovon wegen der Verfahrensverzögerung zwei Monate als vollstreckt angerechnet werden sollten. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert.

In dem in Brandenburgs Justizgeschichte einmaligen Verfahren geht es um drei Haftbefehle, die der Angeklagte am 7. April 2005 während einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Eisenhüttenstadt gegen Beteiligte eines Untreueprozesses erlassen hatte, darunter auch ein Rechtsanwalt. Laut Anklage war der Amtsrichter weder zuständig für das Erlassen der Haftbefehle, noch habe es hinreichende Gründe für die Maßnahme gegeben. Vielmehr sei es ihm darum gegangen, in dem Untreueprozess seine Macht zu demonstrieren und Geständnisse zu erpressen.

Das jetzige Urteil des Landgerichts Potsdam ist bereits das dritte in der Sache. In einem ersten Rechtsbeugungsprozess war der Jurist 2009 schuldig gesprochen worden. Nachdem der Bundesgerichtshof den Schuldspruch wegen Formfehlern aufgehoben hatte, endete ein zweiter Prozess mit einem Freispruch, gegen den die Staatsanwaltschaft erfolgreich Rechtsmittel beim BGH einlegte. Der neuerliche Freispruch ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft Potsdam erklärte am Montag, dass man die Möglichkeit einer Revision prüfe.

Quelle: Märkische Oderzeitung (ots)

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