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Sehbehinderte Schweizerin mit angeblichem Maskenattest aus Zug geschmissen

Archivmeldung vom 04.09.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.09.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Anja Schmitt
Ein Eurostar-Zug (Archivbild)
Ein Eurostar-Zug (Archivbild)

Bild: © CC0 / Younjoon CHOI

Eine fast blinde Schweizerin war laut Berichten in einem Zug in Richtung Berner Oberland ohne Mund-Nase-Schutz unterwegs. Bei der Kontrolle pochte sie auf ihr Attest, wollte es aber nicht vorweisen. In Folge soll die Bahnpolizei die 57-Jährige aus dem Zug genommen haben. Sie erhielt eine Strafe, bestritt diese aber vor Gericht, schreibt das russische online Magazin „SNA News“ .

Weiter heißt es hierzu auf deren deutschen Webseite: "Der Vorfall ereignete sich im November. Das Fahrpersonal wies sie auf die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr hin. Sie wollte jedoch weder eine Maske aufsetzen noch den Zug verlassen. Daraufhin wurde die Frau aus dem Zug geführt und an einem Bahnhof alleine zurückgelassen, berichten lokale Medien.

Wegen Verstoßes gegen das Epidemiegesetz und Behinderung einer Amtshandlung erhielt die Frau einen Strafbefehl. Sie erhob dagegen Einspruch und wurde am Donnerstag in einem Regionalgericht von der Übertretung des Epidemiegesetzes freigesprochen.

Die Strafe wegen des zweiten Urteils von acht Tagessätzen à 90 Franken sowie eine Verbindungsbuße von 180 Franken musste sie jedoch zahlen. Des Weiteren muss sie jetzt auch Verfahrenskosten von 2.520 Franken tragen – die um 800 Franken reduziert werden können, sollte keine schriftliche Begründung verlangt werden. Gegen den Entscheid kann zudem innerhalb von zehn Tagen Berufung eingelegt werden."

Quelle: SNA News (Deutschland)

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