Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Vermischtes Bassbeats und Bohrer - die Hitparade des Nachbarschaftslärms

Bassbeats und Bohrer - die Hitparade des Nachbarschaftslärms

Archivmeldung vom 26.10.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.10.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: uschi dreiucker / pixelio.de
Bild: uschi dreiucker / pixelio.de

Hämmern, Kindergeschrei oder laute Musik - jedem zehnten Deutschen geht der Nachbar einmal in der Woche mit den verschiedensten Lauten auf den Geist, sogar jedem dritten (34 Prozent) mindestens einmal im Jahr. Während sich etwa jeder sechste (17 Prozent) an Kindergeschrei stört, treibt der Nachbar mit lauten Sexgeräuschen nur fünf Prozent der Deutschen zur Weißglut.

Nach einer repräsentativen forsa-Umfrage im Auftrag der ADVOCARD Rechtsschutzversicherung AG unter 1.004 Deutschen macht man sich in der Nachbarschaft aber vor allem mit lauten Beats aus den Boxen sowie Hämmern und Bohren äußerst unbeliebt. Beides setzt die Nerven von mehr als einem Drittel (36 Prozent) einer harten Belastungsprobe aus. Die Hitparade des Grauens wird von lauten Streitigkeiten und Partygeräuschen mit jeweils 28 Prozent fortgeführt. Kulant reagieren die Deutschen dagegen, wenn die Geräusche aus dem Bad des Nachbarn kommen: Lediglich fünf Prozent geben an, von der Klospülung aus der Nachbarwohnung genervt zu sein. Bei Duschgeräuschen sind es gar nur zwei Prozent.

Die Hitparade der Ruhestörungen

Laut forsa finden Deutsche diese Geräusche der Nachbarn besonders nervig:

  • laute Musik (36 Prozent)
  • Bohren und Hämmern (36 Prozent)
  • laute Streitigkeiten (28 Prozent)
  • Partygeräusche (28 Prozent)
  • Hundegebell (25 Prozent)
  • Rasenmähen (20 Prozent)
  • Kindergeschrei (17 Prozent)
  • Klacken der Absatzschuhe (12 Prozent)
  • Spielen eines Instruments (11 Prozent)
  • Lautstärke beim Fußballgucken (7 Prozent)
  • Gesang des Nachbarn (7 Prozent)
  • Waschmaschinengeräusche (6 Prozent)
  • Staubsaugen (6 Prozent)
  • Toilettenspülung (5 Prozent)
  • Geräusche beim Sex (5 Prozent)
  • Schnarchen des Nachbarn (3 Prozent)
  • Duschgeräusche (2 Prozent)

Besonders interessante Punkte der Befragung

  • Ostdeutsche bei Kindern toleranter als Westdeutsche:

Immerhin 17 Prozent der Bundesbürger fühlen sich von Kindergeschrei gestört. Doch besonders "Wessis" sind davon genervt (19 Prozent). In Ostdeutschland sind die Nachbarn deutlich toleranter - nur fünf Prozent stört es.

  • Senioren kinderlieber als junge Menschen:

14 Prozent der Menschen im Alter von 60 Jahren oder älter fühlen sich von Kindergeschrei gestört. Bei jungen Menschen im Alter zwischen 18 und 29 Jahren sind es dagegen 33 Prozent.

  • Frauen stören sich mehr als Männer am Heimwerken:

39 Prozent der Frauen nervt das Hämmern und Bohren aus der Nachbarwohnung. Bei den Männern sind es nur 32 Prozent; dafür stören die sich eher am Hundegebell (Männer: 28 Prozent; Frauen: 23 Prozent).

Ruhezeiten müssen eingehalten werden

"Grundsätzlich gilt, dass gewisse Ruhezeiten einzuhalten sind", erläutert Anja-Mareen Decker, Leiterin der ADVOCARD-Rechtsabteilung. So sollte der Geräuschpegel montags bis sonnabends zwischen 22 und 7 Uhr, zwischen 13 und 15 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ganztägig die Zimmerlautstärke nicht überschreiten. Decker: "Akzeptiert werden müssen beispielsweise üblicher Kinderlärm sowie Geräusche von Haushaltsgeräten oder der sanitären Einrichtung."

Polizei sollte letzter Schritt sein

"In jedem Fall sollten Sie zunächst das Gespräch mit dem Nachbarn suchen", rät Anja-Mareen Decker. "Erst wenn das nicht weiterhilft, sollte man auf den Vermieter zugehen." Als Ultima Ratio bleibt schließlich noch der Anruf bei der Polizei. Droht ein Streit wegen anhaltenden Lärms zu eskalieren, sollte über vier Wochen hinweg ein Lärmprotokoll geführt und die Geschehnisse minutiös dokumentiert werden. "Die Aufzeichnungen können dann bei einem möglichen Gerichtsverfahren als Beweis dienen", erläutert Decker. Doch meist muss es gar nicht erst so weit kommen. Decker: "In vielen Fällen reicht bereits ein klärendes Gespräch mit den Nachbarn. Häufig ist ihnen nicht bewusst, wie stark andere ihre Geräusche mitbekommen oder dadurch gestört werden."

Quelle: Advocard Rechtsschutzversicherung AG (ots)

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte gurren in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige