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Köln: Großeinsatz des Kölner Zolls auf der Gamescom

Freigeschaltet am 21.08.2025 um 06:30 durch Sanjo Babić
Bild: Zoll
Bild: Zoll

Knapp 60 Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Köln, überprüften am Eröffnungstag der Gamescom in der Kölner Messe bei einem Großeinsatz fast 150 Beschäftigte von mehr als 40 Sicherheitsunternehmen. Alle Zugangsbereiche der Messe wurden zeitgleich kontrolliert. Zudem fanden in den Hallen und auf den Freiflächen Kontrollen statt.

"Zahlreiche Ordnungskräfte gaben an den ersten Tag zu arbeiten, unter ihnen auch Bereichsleiter mit der Verantwortung für zahlreiche Mitarbeiter und den reibungslosen und zuverlässigen Ablauf der Zugangskontrollen. Von ihrem Arbeitgeber kannten einige Beschäftigte nur den Vornamen oder konnten nicht genau sagen für welche Firma sie eigentlich arbeiten. Ein uns bekanntes Problem, welches durch die nicht leicht zu durchschauenden Subunternehmer-Geflechte in der Sicherheitsbranche entsteht", so Jens Ahland, Pressesprecher des Hauptzollamts Köln.

Bei fast 50 Personen gibt es erste Hinweise darauf, dass sie von ihrem Arbeitgeber nicht ordnungsgemäß zur Sozialversicherung gemeldet und somit umgangssprachlich schwarz beschäftigt werden. Unter ihnen auch ein 17-jähriger Deutsch-Libanese der ebenfalls als Ordner eingesetzt war. Bereits in der Vergangenheit wurden Minderjährige unter den Sicherheitskräften bei der Gamescom durch den Kölner Zoll angetroffen. Für den Missbrauch von Sozialleistungen gibt es in zwölf Fällen erste Anhaltspunkte. Nach bisherigen Erkenntnissen zahlen drei Arbeitgeber nicht den vorgeschriebenen Mindestlohn.

Auch im Bonner Stadtgebiet wurden in mehreren Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünften, Geschäften und dem Hochschul-Campus insgesamt 23 Sicherheitskräfte von sieben Firmen kontrolliert. Jeweils einmal gibt es erste Hinweise auf Schwarzarbeit, Sozialleistungsmissbrauch und Scheinselbstständigkeit.

"Die Befragung der Beschäftigten vor Ort, ist nur der Einstieg in unsere Arbeit. Erst nach Auswertung und Überprüfung der Arbeitnehmerangaben lässt sich sagen, ob alle angetroffenen Personen auch ordnungsgemäß zur Sozialversicherung gemeldet sind. Gerade die Überwachung der Einhaltung des Mindestlohns, macht in der Regel eine intensive Folgeprüfung bei der jeweiligen Sicherheitsfirma notwendig", erläutert Ahland.

Quelle: Hauptzollamt Köln (ots)

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