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BGH bestätigt Urteil gegen IS-Sympathisantin Safia S.

Archivmeldung vom 19.04.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.04.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Richter, Gericht, Justiz, Urteil, Anklage, Verfahren, Gerichtsverhandlung (Symbolbild)
Richter, Gericht, Justiz, Urteil, Anklage, Verfahren, Gerichtsverhandlung (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil gegen die IS-Sympathisantin Safia S., die im Februar 2016 in Hannover einen Bundespolizisten mit einem Messer lebensgefährlich verletzt hatte, bestätigt. "Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die auf die Rüge der Verletzung materiellen Rechts und eine Verfahrensbeanstandung gestützte Revision der Angeklagten S. sowie die ebenfalls auf die Sachrüge gegründete Revision des Angeklagten K. verworfen", teilten die Karlsruher Richter am Donnerstag mit.

Das Urteil ist damit rechtskräftig. Das Oberlandesgericht Celle hatte S. im Januar 2017 wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren verurteilt. Nach den Feststellungen des Oberlandesgerichts hatte S. im Auftrag von Mitgliedern des sogenannten "Islamischen Staates" (IS) gehandelt, mit denen sie die konkrete Tatausführung abgesprochen hatte. Ein weiterer Angeklagter war wegen Nichtanzeige geplanter Straftaten zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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