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4,9 Millionen staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren im Jahr 2018

Archivmeldung vom 22.08.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.08.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Statistisches Bundesamt
Statistisches Bundesamt

Bild: Statistisches Bundesamt

Im Jahr 2018 schlossen die Staatsanwaltschaften in Deutschland 4,9 Millionen Ermittlungsverfahren in Strafsachen ab. Das waren rund 81 000 beziehungsweise 1,7 % mehr als 2017. Die Ermittlungsverfahren wurden überwiegend von Polizeidienststellen an die Staatsanwaltschaften übergeben (81,6 %).

Die übrigen Verfahren wurden von Staatsanwaltschaften selbst, von Steuer- beziehungsweise Zollfahndungsstellen oder von Verwaltungsbehörden eingeleitet. Rund ein Drittel (32,3 %) der erledigten Strafverfahren bezog sich auf Eigentums- und Vermögensdelikte. Darauf folgten Straßenverkehrsdelikte mit 18,0 %, Straftaten gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit mit 9,4 % sowie Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz mit 8,3 %.

Anstieg erledigter Verfahren wegen Drogendelikten wirkt sich stark auf Gesamtergebnis aus

Der Zuwachs der erledigten Verfahren gegenüber dem Vorjahr geht nicht auf eine spezielle Deliktart zurück. Vielmehr gab es bei den verschiedenen Verfahrensgegenständen gegenläufige Entwicklungen. Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung verzeichneten mit +14,1 % den prozentual höchsten Zuwachs, machten aber mengenmäßig weniger als 2 % aller staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren aus. Der prozentuale Anstieg der erledigten Verfahren wegen Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz (+8,9 %) wirkte sich aufgrund des Gewichts dieses Deliktbereichs stärker auf das Gesamtergebnis aus. Ebenso, nur in umgekehrter Richtung, wirkt sich der Rückgang der Eigentums- und Vermögensdelikte um 2,8 % dämpfend auf den Gesamtzuwachs aus, da diese Delikte etwa ein Drittel aller Verfahren ausmachten.

Mehr als die Hälfte der Ermittlungsverfahren endeten mit Verfahrenseinstellung

Staatsanwaltschaften in Deutschland sind für die Verfolgung von Straftaten und die Leitung der Ermittlungen zuständig. Wenn die Ermittlungen zu hinreichendem Tatverdacht führen, erheben Staatsanwaltschaften Anklage beim zuständigen Gericht und vertreten die Anklage im Fall einer gerichtlichen Hauptverhandlung. Die häufigste Erledigungsart über alle Einzelfallentscheidungen hinweg war im Jahr 2018 aber nicht die Anklage, sondern wie in den Vorjahren die Verfahrenseinstellung. So machten Einstellungen mangels Tatverdacht (28,4 %), Einstellungen ohne Auflage (24,7 %), Einstellungen mit Auflage (3,4 %) und Einstellungen wegen Schuldunfähigkeit (0,2 %) zusammen 56,8 % aller staatsanwaltschaftlichen Verfahrenserledigungen aus. 20,0 % der Verfahren endeten mit einer Anklage beziehungsweise einem Strafbefehlsantrag und 23,3 % auf andere Art (zum Beispiel mit der Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft oder durch die Verbindung mit anderen Verfahren).

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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