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Schweiz: Komatrinker müssen Behandlungskosten selbst tragen

Archivmeldung vom 26.10.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.10.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: wrw / pixelio.de
Bild: wrw / pixelio.de

Wer in der Schweiz nach übermäßigem Alkoholkonsum medizinisch versorgt werden muss, soll die entsprechenden Kosten künftig vollständig selber tragen. Ein entsprechender Entwurf zur Änderung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) ist am Donnerstag von der Gesundheitskommission des Schweizer Nationalrats (SGK) mehrheitlich angenommen worden. Ziel solle es sein, die Eigenverantwortung zu stärken und den Rauschtrinkern mit finanziellen Konsequenzen eine Grenze aufzuzeigen.

Von der neuen Regelung, die zunächst auf fünf Jahre befristet ist, sollen Alkoholkranke jedoch ausgenommen sein. Bei Süchtigen werde davon ausgegangen, dass sie kein Verschulden treffe, hieß es. Kritik an der neuen Regelung kommt unter anderem aus der Ärzteschaft. Diese erschüttere das Solidaritätsprinzip im Gesundheitswesen grundlegend, schreibt die Ärztevereinigung FMH laut der "Neuen Zürcher Zeitung" in einer Stellungnahme zuhanden der Kommissionsmitglieder. Zudem sei in der Praxis unklar, wer im Notfall die Schuldfrage klären solle.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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