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Institut fordert entschlosseneres Vorgehen bei der Bekämpfung von Menschenhandel

Archivmeldung vom 17.10.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.10.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Deutschland ist auch im Bereich Menschenhandel im oberen Drittel mit dabei: (Selbst-)Versklavung, Sklaverei, Unterdrückung, Lohnsklaven (Symbolbild)
Deutschland ist auch im Bereich Menschenhandel im oberen Drittel mit dabei: (Selbst-)Versklavung, Sklaverei, Unterdrückung, Lohnsklaven (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Zum Europäischen Tag gegen Menschenhandel am 18. Oktober 2019 erklärt das Deutsche Institut für Menschenrechte: "Menschenhandel findet tagtäglich in Deutschland in verschiedenen Branchen wie der Sexindustrie, der Pflege, im Haushalt, der Fleischverarbeitung oder dem Bau statt. Häufig sind Frauen betroffen."

Weiter erklärt das Institut: "Menschenhandel ist geprägt von Unfreiheit, Zwang, Gewalt und massiver wirtschaftlicher Ausbeutung. Die Übergänge zwischen schwerer Ausbeutung und Menschenhandel sind fließend.

Nach den wichtigen Gesetzgebungsvorhaben der letzten Jahre, wie der Reform der Straftatbestände oder der Einführung des Prostituiertenschutzgesetzes, sollte die Bekämpfung des Menschenhandels wieder mehr politische Aufmerksamkeit erhalten.

So sieht es auch der Expertenausschuss des Europarates, der 2019 das zweite Mal überprüft hat, wie Deutschland seine Verpflichtungen aus der Europaratskonvention gegen Menschenhandel umgesetzt hat. Die Liste der Empfehlungen, die der Ausschuss an die Bundesregierung geschickt hat, ist seit der ersten Überprüfung 2015 nicht etwa kürzer, sondern länger geworden. Die vordringlichen Empfehlungen bleiben an vielen Stellen deckungsgleich.

So fehlt nach Ansicht des Ausschusses eine umfassende nationale Strategie zur Bekämpfung aller Formen des Menschenhandels - Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung, zur Arbeitsausbeutung und Kinderhandel. Anders als etwa in Irland, Schweden und der Schweiz gibt es in Deutschland keinen Nationalen Aktionsplan. Ausreichende Untersuchungen dazu, wie viele Menschen in Deutschland genau betroffen sind, fehlen. Auch braucht es verlässliche statistische Daten darüber, wie häufig es Betroffenen gelingt, ihre Rechte auf zum Beispiel Schadenersatz, Prozessbegleitung und Rechtsberatung durchzusetzen. Und nicht zuletzt weist der Ausschuss erneut darauf hin, dass zwingende Voraussetzung für die effektive Bekämpfung von Menschenhandel die Identifizierung der Betroffenen ist. Nur wenn Behörden bei Kontrollen wissen, woran man Menschenhandel erkennt, können sie dafür sorgen, dass die Betroffenen ihre Rechte durchsetzen und es eine effektive Strafverfolgung gibt. Diese Auffassungen teilt das Institut."

Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte (ots)

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