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US-Bundesrichter: Überwachungspraxis verstößt gegen Verfassung

Archivmeldung vom 17.12.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.12.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
Bild: pixelio.de/Wengert
Bild: pixelio.de/Wengert

Ein US-Bundesrichter hat am Montag die Überwachungspraxis der NSA in Teilen für nicht verfassungskonform erklärt. Die massenhafte Sammlung von "Metadaten", also beispielsweise den gewählten Rufnummern und den Anrufzeiten von Millionen Bürgern, und das ohne jeden Verdacht, verstoße gegen in der Verfassung geschützte Persönlichkeitsrechte.

Allerdings ging es in dem Verfahren nur um eine einstweilige Verfügung zur Löschung der Daten der Kläger. Gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden. Seit Aufflammen des jüngsten Überwachungsskandals ist es jedoch das erste Mal, dass ein Bundesrichter die NSA-Praxis in dieser Form infrage stellt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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