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2013 hat für 520 000 junge Menschen eine Hilfe zur Erziehung begonnen

Archivmeldung vom 18.12.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.12.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Behördenschild des StatistischesnBundesamtes. Bild: Kandschwar / wikipedia.org
Behördenschild des StatistischesnBundesamtes. Bild: Kandschwar / wikipedia.org

Im Jahr 2013 hat für rund 520 000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Deutschland eine erzieherische Hilfe des Jugendamtes oder einer Erziehungsberatungsstelle begonnen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das knapp 3 000 junge Menschen mehr als im Jahr 2012 (+ 0,6 %).

Eltern haben Anspruch auf Hilfe zur Erziehung, wenn sie eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleisten können, die Hilfe aber für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist. Auch jungen Erwachsenen soll eine Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und für die eigenverantwortliche Lebensführung gewährt werden, sofern dies die individuelle Lebenssituation notwendig macht.

Den größten Anteil unter allen neu gewährten erzieherischen Hilfen hatte mit 65 % die Erziehungsberatung: Gut 310 000 junge Menschen waren im Jahr 2013 hiervon erstmals betroffen. Ihre Zahl stieg im Vergleich zum Vorjahr um 0,8 % an. Rund 56 000 Familien erhielten eine familienorientierte Hilfe, das waren 1,7 % mehr als im Jahr 2012. Mit diesen Hilfen wurden etwa 102 000 junge Menschen erreicht.

Etwas häufiger als im Vorjahr wurden junge Menschen, die eine Erziehungshilfe neu in Anspruch nahmen, außerhalb des Elternhauses untergebracht. Für mehr als 52 000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene begann eine Vollzeitpflege in einer anderen Familie, eine Heimerziehung oder eine Unterbringung in einer sonstigen betreuten Wohnform. Das waren rund 600 stationäre Hilfen mehr als im Jahr 2012. Fast die Hälfte (49 %) der jungen Menschen, die in einem Heim oder einer Pflegefamilie untergebracht wurden, lebte zuvor mit einem alleinerziehenden Elternteil zusammen. Drei Viertel (74 %) dieser alleinerziehenden Elternteile lebten ganz oder teilweise von Transferleistungen. Dazu gehören finanzielle Hilfen des Staates wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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