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Streit um Kabelfernsehverträge für Mieter geht weiter

Archivmeldung vom 17.11.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.11.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Vertrag, Vereinbarung und Unterzeichnung (Symbolbild)
Vertrag, Vereinbarung und Unterzeichnung (Symbolbild)

Bild: Juergen Jotzo / pixelio.de

Im Streit um Kabelfernsehverträge für Mieter hat sich der Wettbewerbsexperte Justus Haucap gegen die von der Bundesregierung geplante Gesetzesänderung ausgesprochen. "Eine Abschaffung der Umlagefähigkeit brächte erhebliche Risiken für den Ausbau moderner gigabitfähiger Hausverteilnetze mit sich", schreibt Haucap in einer aktuellen Studie, über die das "Redaktionsnetzwerk Deutschland" berichtet.

Es gebe gute Gründe, dass der Wettbewerb um Mietobjekte "gesamtwirtschaftlich vorzugswürdig sei im Vergleich zum Wettbewerb in den Mietobjekten", so Haucap. Der Wirtschaftswissenschaftler und frühere Vorsitzende der Monopolkommission fügt hinzu: "Es ist davon auszugehen, dass die aktuelle Umlagefähigkeit für die Mieter in der Gesamtheit vorteilhaft ist."

Derzeit wird für mehr als 12 Millionen Mieter der Anschluss, der für Fernsehen und schnelles Internet genutzt wird, über die Nebenkosten abgerechnet. Seit den 1980er Jahren schließen Netzbetreiber mit Vermietern Verträge meist über zehn Jahre ab, bei denen es einen Mengenrabatt gibt. Separate Anschlüsse, für die jeder Mieter selbst einen Vertrag abschließen müsste, wären mehr als doppelt so teuer. Auf der anderen Seite nutzen viele Mieter nur noch den Telefonanschluss, über den sie ebenfalls oft schnelles Internet und damit auch Fernsehen bekommen können. Das Abrechnen von TV-Kabelgebühren über die Nebenkosten ist daher seit Langem umstritten. Von der Umlagefähigkeit profitiert derzeit vor allem Vodafone als mit weitem Abstand größter Betreiber von Kabelnetzen. Haucap beruft sich in seiner Argumentation auf die EU-Kommission, die davon ausgeht, dass auf dem Gestattungsmarkt ein intensiver Wettbewerb herrscht. Betreiber von Kabel-TV- und von Glasfasernetzen sowie die Deutsche Telekom konkurrierten um die langfristigen Verträge mit den Immobilienbesitzern.

Für diese sei es vorteilhaft günstige Konditionen mit den Telekommunikationsfirmen auszuhandeln: Der Vermieter könne dann eine höhere Kaltmiete verlangen. Massive Preisrückgänge in den vergangenen drei Jahren insbesondere bei Gestattungsverträgen für große Objekte seien ein "starkes Indiz für funktionierenden Wettbewerb", so Haucap, der das Kurzgutachten im Auftrag von Vodafone erstellt hat. Der Wettbewerbsexperte macht auch darauf aufmerksam, dass die hausinternen Breitbandnetze, "gewisse Eigenschaften öffentlicher Güter hätten, da die Kosten mit der Zahl der Anschlüsse erheblich sinken". Die Umlage auf alle Wohnungen sei deshalb "ein etablierter Weg, um Planungssicherheit für Investoren zu schaffen". Würden einzelne Mieter aus der Finanzierung aussteigen, könne dies Spiraleffekte auslösen, "die Investitionen in Breitbandnetze weniger attraktiv machen", so Haucap, der Professor an der Uni Düsseldorf ist und von 2008 bis 2012 Vorsitzender der Monopolkommission war, die die Bundesregierung berät.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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