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Gazprom-Pipeline: Deutschland verliert Kampf gegen Urteil

Archivmeldung vom 15.07.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.07.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Anja Schmitt
Sitz von Gazprom in Moskau
Sitz von Gazprom in Moskau

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Deutschland hat am Donnerstag seinen Kampf gegen ein Urteil verloren, das den Zugang von Gazprom zur Opal-Pipeline einschränkt. In einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil wies der EuGH Rechtsmittel Deutschlands gegen einen Beschluss des EU-Gerichts zurück. Dies schreibt das russische online Magazin „SNA News“ .

Weiter ist auf deren deutschen Webseite dazu folgendes zu lesen: "Konkret geht es um größere Liefermengen durch die Pipeline Opal, eine Verlängerung der seit 2011 betriebenen ersten Nord-Stream-Pipeline in der Ostsee, über die russisches Gas nach Europa transportiert wird .

Deutschlands Argument, „Energiesolidarität“ sei ein politisches Konzept und kein Rechtsthema, wies die Europäische Solarunion zurück. Die Kommission müsse mögliche Risiken für die Gasversorgungssicherheit in den EU-Märkten prüfen.

„Die Rechtmäßigkeit jeglicher Maßnahmen von EU-Institutionen im Rahmen der EU-Energiepolitik muss im Lichte des Solidaritätsprinzips im Energiebereich beurteilt werden“, so die Richter.

Polen hatte gegen die größeren Liefermengen vor dem Gericht der Europäischen Union (EU-G) geklagt, weil sie die Versorgungssicherheit des Landes gefährdeten und gegen den Grundsatz der Energiesolidarität verstießen. Das Gericht gab der Klage statt, woraufhin Deutschland Rechtsmittel beim EuGH einlegte, die nun zurückgewiesen wurden.

Im September 2019 hatte Polen in erster Instanz einen Beschluss der EU-Kommission stoppen lassen, der dem russischen Gazprom-Konzern die stärkere Nutzung der Opal-Pipeline erlaubte (Rechtssache T-883/16). Gazprom hatte ursprünglich nur die halbe Leitungskapazität nutzen dürfen, um andere Lieferanten nicht zu benachteiligen. Mit einem Beschluss von 2016 erlaubte die EU-Kommission Gazprom dann auf Antrag der Bundesnetzagentur eine deutliche Erhöhung der Lieferungen. Dass diese Entscheidung vom EU-G zurecht für nichtig erklärt wurde, bestätigte nun der EuGH."

Quelle: SNA News (Deutschland)

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