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BA: Computer der BA sind austauschreif

Archivmeldung vom 15.06.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.06.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) wird in den kommenden Jahren mindestens 85.000 ihrer Arbeitsplatz-Computer durch neue Geräte ersetzen. Damit wird bestmöglicher Service für die Kunden, Datensicherheit und Datenschutz garantiert. Die BA weist Vorwürfe des Bundes der Steuerzahler zurück, es handele sich bei der Anschaffung um "Luxus" ("Focus" vom 15.6.2009).

"Die Aussage des Bundes der Steuerzahler lässt vermuten, dass dort offenbar wenig Kenntnis über die Anforderungen an eine moderne IT vorhanden ist", sagte der BA-Vorstand Raimund Becker heute. Nach einer Laufzeit von ca. fünf Jahren seien die bei der BA eingesetzten PC vom Antwort-Zeit-Verhalten sehr langsam und auch nicht mehr zukunftsfähig. "Nicht nur die BA entwickelt sich weiter, sondern auch die Software und damit die Anforderungen an die Rechner", sagte Becker.

Beispiele für künftige Anwendungen, die hohe Rechnerleistungen erfordern, sind etwa eine Software für Enterprise Ressource Planning, ein elektronisches Dokument-Management ("Elektronische Akte") oder Videokonferenzsysteme. Bei der Auswahl der künftigen Rechner muss berücksichtigt werden, dass die Geräte wiederum ca. fünf Jahre im Einsatz sein werden und auch am Ende ihrer "Dienstzeit" noch alle nötigen Anforderungen erfüllen. Die BA arbeitet streng wirtschaftlich - daher wurde für den Austausch der Arbeitsplatz Computer eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung durchgeführt.

Die genaue Anzahl der zu beschaffenden Rechner steht noch nicht fest. 85.000 Stück werden in jedem Fall für den Einsatz in den Arbeitsagenturen, den Arbeitsgemeinschaften und anderen Dienststellen (wie z.B. Familienkasse) gebraucht. Die Zahl kann im Laufe der Vertragslaufzeit auf 170.000 ansteigen, wenn ein entsprechender Bedarf vorliegt.

Zu den Kosten für die neuen Arbeitsplatz Computer darf die BA keine Angaben machen, da alle Angebote im Vergabeverfahren vertraulich zu behandeln sind. Sie liegen jedoch unter den für die Ausschreibung geschätzten Kosten.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit

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