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Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts begrüßt geplantes Arbeitnehmerdatenschutzgesetz

Archivmeldung vom 05.07.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.07.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Ingrid Schmidt, hat sich für das geplante Arbeitnehmerdatenschutzgesetz ausgesprochen. Dieser Bereich sei "ein Paradebeispiel für ein Regelungsdefizit", sagte sie dem Tagesspiegel.

"Dass es jetzt einen Referentenentwurf aus dem Innenministerium gibt, der festschreiben will, wie es um den Einsatz von Videoüberwachung und Ortungssystemen steht und welche Daten im Zuge der E-Mail-Kommunikation und der Internet-Nutzung sowie der Begründung und Durchführung eines Arbeitsverhältnisses erhoben werden dürfen, begrüße ich."

Die Macht von Richtern, mit ihren Urteilen Schicksale zu beeinflussen, erlebe sie häufig als Bürde, sagte Schmidt. "Für Richter gibt es eigentlich nichts Schöneres, als klare und strukturierte Gesetze, die die Last der Entscheidungsfindung auf ein Minimum reduzieren. Wenn das Arbeitskampfrecht in dieser Weise kodifiziert wäre, hätte ich ein paar schlaflose Nächte weniger." 

Quelle: Der Tagesspiegel

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