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Köln: Endgültiges Aus für eines der größten Laufhäuser in Europa

Archivmeldung vom 05.01.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.01.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Anja Schmitt
Das Pascha mit dem Plakat für die Fußball-Weltmeisterschaft 2006
Das Pascha mit dem Plakat für die Fußball-Weltmeisterschaft 2006

Foto: Stefan Flöper
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Ein Rettungsversuch nach dem zweiten Lockdown in Deutschland ist für das Großbordell Pascha in Köln gescheitert. Das Amtsgericht in Köln hat Medienberichten zufolge nun offiziell das Insolvenzverfahren über das Bordell eröffnet. Dies meldet das russische online Magazin „SNA News“ .

Weiter ist auf deren deutschen Webseite dazu folgendes geschrieben: "„Jetzt mit der erneuten erzwungenen Schließung besteht keine Aussicht mehr, die Firma weiter betreiben zu können“, sagt der Geschäftsführer des Hauses, Armin Lobscheid, gegenüber „Bild“.

„Die 60 Mitarbeiter haben ihre Kündigungen erhalten. Die sechsstelligen monatlichen Fixkosten waren für uns ohne Einnahmen nicht zu stemmen.“

Laut Lobscheid ist noch unklar, wie es nach der Insolvenz mit dem über 9000 Quadratmeter großen Gebäude an der Hornstraße weitergeht. Das Pascha gilt als eines der größten Bordelle Europas.

Großbordell meldet Insolvenz an

Wie t-online berichtete, hatte das Großbordell bereits im September Insolvenz angemeldet.

„Wir sind am Ende“, hatte Lobscheid damals gesagt. Schon seit Monaten verzeichnete das Bordell keine Einnahmen, weil Prostitution wegen der Corona-Pandemie verboten worden sei.

Dann hatte es einen erneuten Öffnungsversuch unter strengen Hygieneauflagen gegeben, doch seit dem zweiten Lockdown musste das Haus erneut geschlossen sein.

Letzter Öffnungstag sei der 31. Oktober gewesen, hieß in der „Kölnischen Rundschau“.

Der zweite Lockdown in Deutschland

Am 16. Dezember hat in ganz Deutschland der harte Lockdown begonnen, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Bis zum 10. Januar gelten bundesweit entsprechende Verordnungen.

Für private Treffen gilt weiterhin eine Obergrenze von fünf Personen, die aus zwei Haushalten kommen dürfen. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Das gilt auch für den Aufenthalt in der Öffentlichkeit.

Viele Geschäfte des Einzelhandels sowie Friseursalons, Kosmetikstudios, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden nach dem Bund-Länder-Beschluss geschlossen.

Geöffnet bleiben sollen Lebensmittelgeschäfte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser und Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen. Medizinisch notwendige Behandlungen, wie Physio-, Ergo- und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben aber weiter möglich. "

Quelle: SNA News (Deutschland)

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