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Erste Quartalsbilanz: Erhebliche Überschreitungen der ortsüblichen Vergleichsmiete

Freigeschaltet am 21.08.2025 um 07:11 durch Sanjo Babić
Berliner Bär (Symbolbild)
Berliner Bär (Symbolbild)

Lizenz: Attribution
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die im März vom Berliner Senat gegründete Mietpreisprüfstelle hat eine erste Bilanz vorgelegt. Demnach wurden im zweiten Quartal 2025 (April bis Juni) bei 93 von 95 überprüften Mietverträgen unzulässige Überschreitungen der ortsüblichen Vergleichsmiete (OVM) festgestellt.

Bei 61 Fällen gab es den Verdacht auf Mietpreiswucher, das heißt, die Miete lag mindestens 50 Prozent über der OVM. Das teilte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen der Redaktion rbb24 Recherche auf Anfrage mit.

In einem Fall wurde eine Mietpreisüberschreitung von 150 Prozent festgestellt. Dies sei nach Aussage der Senatsverwaltung der höchste festgestellte Wert. Der Fall stammt aus dem Jahr 2019. Statt der zulässigen 8 Euro netto kalt verlangte der Vermieter 19 Euro. In diesem Fall handelt es sich um Mietwucher. Für den Vermieter kann das Konsequenzen haben. Mietwucher ist eine Straftat und kann mit Geldstrafen oder Freiheitsentzug geahndet werden.

Laut Mietpreisbremse-Gesetz kann die Miete bei Neuvermietungen von Wohnungen, die vor 2014 gebaut wurden, um bis zu 10 Prozent gegenüber der ortsüblichen Vergleichsmiete angehoben werden. Bei Modernisierungen, Neubauten und bei befristetem, temporärem Wohnen gilt die Mietpreisbremse nicht.

Quelle: rbb - Rundfunk Berlin-Brandenburg (ots)

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