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Zeitungsverleger gegen Online-Durchsuchung

Archivmeldung vom 04.06.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.06.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) hat heute in Berlin die Entscheidung des Bundeskabinetts zur Online-Durchsuchung kritisiert. Wenn der vorliegende Entwurf zum so genannten BKA-Gesetz tatsächlich verabschiedet würde, wäre dies ein schwerer Affront gegen die Presse, sagte ein BDZV-Sprecher.

Bei allem Verständnis für eine Verbesserung der Verbrechensbekämpfung - insbesondere der Terrorismusabwehr - seien die Zeitungsverleger sehr besorgt über ein Klima, in dem der Datenschutz offensichtlich nur noch eine untergeordnete Rolle spiele. Hierzu habe das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung bereits seinen Beitrag geleistet; jetzt folge der Gesetzentwurf zur Online-Durchsuchung. Die Fälle von Redaktionsdurchsuchungen sowie die bekannt gewordenen Bespitzelungsaktionen seien weitere Stationen einer äußerst kritischen Entwicklung. Es müsse alles getan werden, damit die Arbeit der Presse, die eine öffentliche Aufgabe erfülle, nicht erschwert werde. Wenn Journalisten, die sich mit Kriminalitätsdelikten befassten, nicht mehr sicher sein könnten, ob ihre Computerfestplatten durchforscht würden, sei dies ein unhaltbarer Zustand. Es sei kaum damit zu rechnen, dass in einem solchen Klima ein Informant noch vertrauliche Informationen an Journalisten weiterreiche. Dies sei jedoch in vielen Fällen die Voraussetzung dafür, dass Missstände und Verfehlungen überhaupt öffentlich würden.

Quelle: BDZV

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