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Fonds zur Finanzierung von Klagen der Kundus-Hinterbliebenen

Archivmeldung vom 09.10.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.10.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Fabian Pittich
Logo von European Center for Constitutional and Human Rights
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Die Anwälte der Kundus-Hinterbliebenen haben einen Fonds zur Finanzierung der Klagen gegen die Bundesregierung eingerichtet. Wie der Bremer Rechtsanwalt Karim Popal dem Bremer Weser-Kurier (Sonntagsausgabe) sagte, sollen damit die Kostenrisiken für ihre Mandanten abgedeckt werden. Das Konto wurde von der Menschenrechtsorganisation European Center for Constitutional and Human Rights eingerichtet.

Die beiden Bremer Rechtsanwälte Karim Popal und Bernhard Docke sowie die Berliner Juristen Remo Klinger und Reiner Geulen werden in den nächsten Wochen Klagen beim Landgericht Köln einreichen. In der Anforderung von Nato-Bombern durch Bundeswehr-Oberst Georg Klein sehen sie eine Amtspflichtverletzung. Bei dem Bombardement am 4.September 2009 am afghanischen Kundus-Fluss kamen bis zu 142 Menschen ums Leben. Die Verhandlungen mit der Bundesregierung über Entschädigung waren im August endgültig gescheitert. Wie Popal weiter sagte, habe ihm das Verteidigungsministerium 35.000 Euro Aufwandsentschädigung angeboten, wenn er 5000 Dollar Entschädigung für jeden seiner Mandanten akzeptiere. Er habe den Vertrag nicht unterzeichnet.

Quelle: Weser-Kurier

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