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Privatschulen: Landesregierung verliert Musterprozesse gegen freie Schulen

Archivmeldung vom 15.07.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.07.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: GesaD  / pixelio.de
Bild: GesaD / pixelio.de

Sachsen-Anhalt hat Schulen in freier Trägerschaft rechtswidrig benachteiligt und muss seine Finanzhilfen neu berechnen. Das hat das Verwaltungsgericht Magdeburg in Musterprozessen für drei verschiedenen Schulformen entschieden, wie die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung berichtet.

Das Land will die Urteile nicht akzeptieren und in die nächste Instanz gehen. Insgesamt sind nach Angaben des Bildungsministeriums 124 Klagen gegen die Schulkostenzuschüsse anhängig. Strittig war eine Ungleichbehandlung bei den Personalkosten: Das Land zahlt seinen eigenen Lehrern höhere Erfahrungsstufen und damit deutlich mehr Gehalt. Das Verwaltungsgericht erklärte diese Praxis nun für unzulässig. "Für die Lehrer an freien Schulen hat das Land lediglich Erfahrungsstufe vier angesetzt, obwohl nahezu alle der beim Land angestellten Lehrer Stufe fünf bekommen", fasste Gerichtssprecher Christoph Zieger die Argumente der siebten Kammer zusammen. "Wird das Urteil rechtskräftig, muss das Land die Zuschüsse unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu festsetzen." Die Rechtskosten erlegte das Verwaltungsgericht vollständig dem Land auf.

Die Erfahrungsstufe fünf statt vier bringt einem Lehrer monatlich 630 Euro mehr Gehalt. Nach MZ-Informationen summieren sich die Ansprüche der freien Schulen auf mehr als 20 Millionen Euro pro Jahr. Der Verband Deutscher Privatschulen (VDP) Sachsen-Anhalt appellierte an die Regierung, die Entscheidungen zu akzeptieren. "Es ist nicht ratsam, jetzt noch weitere Prozesse zu führen und noch mehr Geld zu verlieren", sagte VDP-Geschäftsführer Jürgen Banse der MZ. Bei den verhandelten Musterklagen ging es um das Schuljahr 2017/2018. Die strittige Herabstufung der Privatschullehrer wurde noch bis zum 31. Dezember 2019 fortgeführt.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung (ots)

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