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Rechtswissenschaftler will Schwerpunktgerichte für Verbraucherklagen

Archivmeldung vom 07.12.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.12.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Gericht: moderner Gerichtssaal
Gericht: moderner Gerichtssaal

Foto: ACBahn
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Rechtswissenschaftler Burkhard Hess vom Max Planck Institute for International, European and Regulatory Procedural Law in Luxemburg will eine weitergehende Spezialisierung der deutschen Justiz: "Massenklagen von Verbrauchern sollte man bei spezialisierten Schwerpunktgerichten bündeln, die sie dann effizient abarbeiten können. Bei Patentstreitigkeiten funktioniert das heute schon", sagte Hess der Wochenzeitung "Die Zeit".

Hess ist Experte für Massenprozesse und Mitherausgeber eines Standardkommentars zum Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz. Auf Grundlage dieses Gesetzes prozessieren derzeit 17.000 Anleger, die sich durch den Börsengang der Deutschen Telekom im Jahr 2000 um ihr Geld gebracht sehen. Auch die "schlechte Ausstattung der Gerichte" sorge dafür, dass Großprozesse wie dieser so lange dauern, sagte Hess.

In der vergangenen Woche hatte das Bundesjustizministerium einen Referentenentwurf zur Musterfeststellungsklage vorgelegt. Damit soll der Verbraucherschutz bei Massenverfahren gegen Unternehmen gestärkt werden. Hess hält den Entwurf noch für verbesserungsfähig. "Der jetzige Entwurf benachteiligt Rechtsanwälte", so Hess.

"Anders als Verbraucherorganisationen oder Handelskammern sollen sie solche Musterverfahren gar nicht auf den Weg bringen dürfen. Dabei bringen sie nicht nur das nötige Fachwissen mit, sondern auch die Mandanten."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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