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Kriminalbeamte: Pfeil und Bogen nicht waffenrechtlich regulieren

Archivmeldung vom 15.10.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.10.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: RainerSturm / pixelio.de
Bild: RainerSturm / pixelio.de

Nachdem in Norwegen ein mit Pfeil und Bogen bewaffneter Mann fünf Menschen getötet und zwei weitere verletzt hat, spricht sich der Bund Deutscher Kriminalbeamter gegen eine Verschärfung des Waffenrechts aus. "Eine Waffenbesitzkartenpflicht für Bögen und Armbrüste halte ich für übertrieben", sagte Bundesvorstandssprecher Daniel Kretzschmar dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".

Kretzschmar  weiter: "Wir sollten Pfeil und Bogen nicht waffenrechtlichen Regulierungen unterwerfen." Bisher sind Bogen und Armbrüste rechtlich nicht als Waffen eingestuft. Die bisherigen Regeln, auch für Armbrüste, seien ausreichend. "Das sind bisher sehr seltene Fälle, in denen Pfeil und Bogen für Gewalttaten missbrauchen wurden", so Kretzschmar.

Er machte deutlich, dass Deutschland eines der schärfsten Waffengesetzte weltweit habe und trotzten es immer wieder zu Gewalttaten komme. "Der internationale Vergleich macht deutlich, dass die Ursache für Gewalttaten kein scharfes oder lasches Waffengesetz ist." Auch die letzten Regulierungen des Waffengesetzes in Deutschland hätten nicht viel zur Terrorbekämpfung gebracht. "Eine weitere Verschärfung des Waffengesetzes bringt nicht mehr Sicherheit."

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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