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Urteil: Vorerst kein Dieselfahrverbot in Frankfurt

Archivmeldung vom 18.12.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.12.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Gericht: Urteil. Bild: flickr.com/sfalkow
Gericht: Urteil. Bild: flickr.com/sfalkow

Das vom Verwaltungsgericht Wiesbaden verhängte großflächige Dieselfahrverbot für Frankfurt am Main wird vorerst nicht umgesetzt. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) scheiterte am Dienstag vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel mit einem entsprechenden Eilantrag. Die DUH hatte unter anderem gefordert, dass die Fahrverbote trotz des laufenden Berufungsverfahrens ab dem 1. Februar 2019 in Kraft treten.

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hatte die Dieselfahrverbote im September angeordnet. Geklagt hatte die DUH, weil die Grenzwerte für Schadstoffe in Frankfurt regelmäßig überschritten werden. Die hessische Landesregierung war daraufhin in Berufung gegangen. In Hessens größter Stadt lagen die Stickstoffdioxidwerte im Jahresdurchschnitt 2017 bei 47 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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