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Nur zwei Bundesländer haben bislang Wohnsitzauflage umgesetzt

Archivmeldung vom 21.11.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.11.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Martin Berk / pixelio.de
Bild: Martin Berk / pixelio.de

Die Wohnsitzauflage für Flüchtlinge gilt bislang nur in zwei Bundesländern - Bayern und Baden-Württemberg. Drei weitere Länder - Nordrhein-Westfalen ab dem 1. Dezember, das Saarland und Sachsen-Anhalt - planen eine Regelung, wie aus einer Übersicht des Innenministeriums hervorgeht, die der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" vorliegt. Gegen eine Wohnsitzauflage haben sich alle Stadtstaaten, also Berlin, Hamburg und Bremen, sowie die Länder Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Brandenburg entschieden.

Die politische Willensbildung noch nicht abgeschlossen haben den Angaben des Innenministeriums zufolge Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt.

KONTEXT:

Die Bundesregierung hatte die neue Möglichkeit für eine Residenzpflicht von Flüchtlingen mit dem Anfang August in Kraft getretenen Integrationsgesetz geschaffen, um einen übermäßigen Zuzug von Flüchtlingen in bestimmte Städte zu verhindern. Es liegt in der Entscheidung der Bundesländer, ob und wie sie die Regelung umsetzen.

Die Länder können den Flüchtlingen auferlegen, dass sie ihren Wohnort in einem bestimmten Kreis oder einer vorgegebenen Stadt nehmen. Sie können auch erklären, dass Flüchtlinge im jeweiligen Bundesland ihren Wohnort zwar frei wählen können, davon aber bestimmte Städte oder auch nur Stadtviertel ausgenommen sind. Dies soll einer Ghettobildung entgegenwirken. Wer bereits seinen Lebensunterhalt selbst verdient oder für einen Job umziehen möchte, ist von der Regelung nicht betroffen.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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