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BGH bestätigt Urteil gegen heimlich filmenden Gynäkologen

Archivmeldung vom 17.03.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.03.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: berlin-pics / pixelio.de
Bild: berlin-pics / pixelio.de

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am Dienstag das Urteil gegen einen Gynäkologen wegen heimlicher Foto- und Videoaufnahmen von Patientinnen bestätigt. Der Frauenarzt war zuvor vom Landgericht Frankenthal (Pfalz) unter anderem wegen der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen in 1.467 Fällen sowie wegen sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses in drei Fällen zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden.

Zudem war dem Arzt ein Berufsverbot hinsichtlich gynäkologischer Behandlungen für die Dauer von vier Jahren auferlegt worden. Der Angeklagte war verurteilt worden, weil er zwischen 2008 bis Mitte 2011 im Behandlungszimmer seiner Praxis im Rahmen seiner Tätigkeit als niedergelassener Frauenarzt in einer Vielzahl von Fällen heimlich die gynäkologische Untersuchung seiner Patientinnen fotografiert oder gefilmt hatte, ohne dass für eine bildliche Dokumentation der Untersuchung eine medizinische Notwendigkeit bestand, teilte der BGH mit. In drei Fällen habe er zudem medizinisch nicht erforderliche gynäkologische Untersuchungen an Patientinnen durchgeführt und heimlich dokumentiert. Das Bildmaterial speicherte und katalogisierte der Gynäkologe auf verschiedenen Datenträgern.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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