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Vortrag findet statt: Dr. Daniele Ganser am 27. März 2023 in der Westfalenhalle Dortmund

Archivmeldung vom 25.03.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.03.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: apolut
Bild: apolut

Aus der Pressemitteilung der Veranstaltungsagentur von Daniele Ganser: "Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) bricht eine Lanze für die Meinungsfreiheit. Mit seinem Beschluss vom 22.03.2023 bestätigt das OVG NRW die vorangegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen. Hierin wurde der Stadt Dortmund auferlegt, auf die Westfalenhalle dahingehend einzuwirken, der Agentur des Herrn Daniele Ganser für dessen Vortrag am 27.03.2023 wie vertraglich vereinbart Zugang zur Halle 2 zu verschaffen."

Weiter heißt es darin: "„Die Entscheidung ist in Zeiten von «Cancel-Culture» ganz besonders zu begrüßen“, äußerte sich die von der Agentur des Herrn Ganser beauftragte Rechtsanwältin Dr. Kirsten König nach Verkündung der Entscheidung. „Insbesondere spricht das OVG NRW sehr deutlich aus, dass die in Art. 5 Abs. 1 und 2 GG statuierte Meinungsfreiheit nicht den staatlichen Zugriff auf die Gesinnung erlaubt.

Erst wenn Meinungsäußerungen konkret eine Gefährdungslage darstellen, also die Friedlichkeit der öffentlichen Auseinandersetzung gefährden und in Aggression oder Rechtsbruch umschlagen, darf der Staat in die Meinungsfreiheit zugunsten anderer geschützter Rechtsgüter eingreifen. Für eine solche Gefährdungslage gab es nach Überzeugung des Gerichts im Falle von Dr. Daniele Ganser nicht die geringsten Anhaltspunkte.“

Für weitere Infos lesen Sie hier in der Pressemitteilung: pressemitteilung_daniele-ganser_dortmund_westfalenhalle.pdf

Quelle: apolut

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