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Sind ehrenamtlich Engagierte versichert?

Archivmeldung vom 17.09.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.09.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Fabian Pittich
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Viele bürgerschaftlich Engagierte wissen nicht, ob und wie sie bei ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit versichert sind. Dabei ist der Versicherungsschutz im Ehrenamt besonders vielfältig: Ein Kirchenchormitglied ist anders unfallversichert als der ehrenamtliche Schiedsrichter oder der Schriftführer eines Fastnachtsvereins, darauf weist die gesetzliche Unfallversicherung VBG anlässlich der Woche des bürgerschaftlichen Engagements hin.

Allgemein gilt: Wer im Auftrag des Vereins, für den er sich engagiert, tätig ist, ist schon bei wenigen Stunden Hilfe im Jahr unfallversichert. Ausnahme: Vorstandsmitglieder von Vereinen sind nicht automatisch gesetzlich unfallversichert. Gewählte Ehrenamtsträger gemeinnütziger Vereine, wie zum Beispiel Sportvereine, ehrenamtlich Engagierte in politischen Parteien und Gremien von Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerorganisationen - auch diese sind nicht automatisch gesetzlich unfallversichert, können sich aber freiwillig bei der VBG versichern.

Der Beitrag beträgt derzeit pro Ehrenamt 2,73 Euro pro Jahr. "Wer sich zum Beispiel in einem Sportverein ehrenamtlich engagiert, sollte sich beim Verein erkundigen, ob er unfallversichert ist", empfiehlt Manuela Gnauck-Stuwe, Ehrenamtsexpertin bei der VBG. Wenn dies nicht der Fall ist, können sich gewählte Ehrenamtsträger auch direkt bei der Unfallversicherung anmelden. Wenn es zu einem Versicherungsfall kommt, stellt die VBG durch aktives Rehabilitations-Management die optimale medizinische Behandlung sicher und sorgt für die berufliche und soziale Rehabilitation. Während der Rehabilitation wird der Lebensunterhalt durch die Zahlung von Verletztengeld abgesichert. Falls nach einem Unfall schwere Beeinträchtigungen zurückbleiben, sodass die Betroffenen nicht mehr wie gewohnt arbeiten können, zahlt die VBG eine Rente. 

Quelle: VBG

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