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Lebensversicherern drohen Milliarden-Forderungen

Archivmeldung vom 23.11.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.11.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Gerichtsurteil mit Folgen für Versicherer. Bild: aboutpixel.de, Michael Grabscheit
Gerichtsurteil mit Folgen für Versicherer. Bild: aboutpixel.de, Michael Grabscheit

Das Landgericht Hamburg hat mehrere Kündigungsklauseln von Lebens- und Rentenversicherungen für ungültig erklärt. Das Urteil könnte Signalwirkung für die gesamte Branche haben und eine Forderungswelle durch die Verbraucher auslösen. Jene Kunden, die seit 2001 eine derartige Versicherung abgeschlossen und anschließend gekündigt haben, "können jetzt Nachschlag auf den meist mageren Rückkaufswert fordern", teilt die Verbraucherzentrale Hamburg mit.

Insgesamt treffe dies auf bis zu 24 Mio. Verbraucher zu. Der rückgeforderte Betrag könnte sich auf rund zwölf Mrd. Euro belaufen.

Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte gegen die Versicherer Deutscher Ring, Hamburg-Mannheimer und Generali Volksfürsorge geklagt. Selbst wenn die Gesellschaften gegen das Urteil Berufung einlegen, sollten betroffene Kunden "sofort ihre Ansprüche anmelden", so die Verbraucherschützer. Die Versicherer würden ihre Kunden nicht von sich aus informieren, sondern das Problem aussitzen.

Urteil unbekannt

"Wir kennen das Urteil bisher noch nicht und haben vonseiten des Gerichts noch keine näheren Informationen erhalten. Daher wissen wir nicht, inwiefern der Deutsche Ring betroffen ist", heißt es von einer Sprecherin auf Nachfrage von pressetext. Aus den bisher veröffentlichten Informationen gehe nicht hervor, welche Auswirkungen das Urteil auf die einzelnen Versicherer haben wird. In dem Prozess habe das Landgericht Hamburg über drei verschiedene Gesellschaften "mit völlig unterschiedlichen Versicherungsbedingungen" entschieden, meint die Deutscher-Ring-Sprecherin im pressetext-Gespräch.

Seit dem Herbst 2001 hätten beinahe alle Versicherungsunternehmen die gleichen beanstandeten Klauseln verwendet, so hingegen die Verbraucherzentrale. Die Rechtssprechung des Landgerichts Hamburg habe somit nunmehr "Grundsatzbedeutung für die gesamte Versicherungswirtschaft", meinen die Verbraucherschützer. Bei der Kündigung von Versicherungen würden Nachteile in Form hoher Abschluss- und Vertriebskosten sowie nachteiliger Kostenverrechnung sichtbar. Kunden würden auf diese Weise häufig mehrere Tausend Euro pro Vertrag verlieren.

Wirtschaftliche Nachteile vorenthalten

"Ein wiederkehrender und tragender Grund" für das Urteil liegt darin, dass die Klauseln nicht hinreichend zwischen dem Rückkaufswert einer Versicherung bei Kündigung und dem Stornoabzug differenzieren. Dem Versicherungsnehmer werde nicht verdeutlicht, dass ihm Rückkaufswerte bzw. beitragsfreie Versicherungssummen genannt werden, bei denen die Stornoabzüge faktisch bereits enthalten seien. "Auf diese Weise führen die Klauseln dem Versicherungsnehmer weder das volle Ausmaß seiner wirtschaftlichen Nachteile vor Augen, noch wird eine Vergleichbarkeit mit anderen Angeboten erreicht", so das Landgericht Hamburg.

Quelle: pressetext.deutschland (Manuel Haglmüller)

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