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Kreis Nordfriesland: Ermittlungen gegen illegalen Sondengänger - 3800 Jahre alter Bronzedolch sichergestellt

Archivmeldung vom 04.11.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.11.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Aufgefundene archäologische Gegenstände Bild: Polizeidirektion Flensburg
Aufgefundene archäologische Gegenstände Bild: Polizeidirektion Flensburg

Die Polizei Silberstedt ermittelt gegen einen 42-jährigen Mann wegen der Verdachts von illegalen Sondengängen und wegen Verstößen gegen das Denkmalschutzgesetz Schleswig-Holstein. Zeugenaussagen führten die Ermittler zu dem Tatverdächtigen.

Der Mann hat nach bisherigen Ermittlungen in den letzten Jahren auf dem eigenen Grundstück und auf weiteren Grundstücken/Feldern mit einem Metalldetektor die Flächen sondiert und dabei archäologische Stücke gefunden. Solche Funde sind meldepflichtig und unverzüglich dem Archäologischem Landesamt Schleswig-Holstein zuzuführen. Am 28.10.21 wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft eine Durchsuchung der Wohnanschrift des 42-Jährigen durchgeführt.

Dabei konnten neben den Tatmitteln (u.a. Metalldetektor, "PinPointer" und Grabungsspaten) diverse archäologische Fundstücke sichergestellt werden. Dabei handelte es sich u.a. um Silbermünzen des 11 bis 17 Jahrhunderts sowie einem ca. 3800 Jahre alten Bronzedolch. Den Dolch hatte der Mann nach eigenen Angaben im Frühjahr 2019 auf einem Feld in der Nähe von Schwabstedt mittels Metalldetektor aufgefunden. Die aufgefundenen Gegenstände wurden unverzüglich dem ALSH zugeführt, um sie vor weiterem Zerfall zu schützen. Die Funde sind von besonderem wissenschaftlichen Wert. Sie und auch die von dem illegalen Sondengänger angegebenen Fundplätze werden nun durch das ALSH weiter ausgewertet.

Für ein Sondieren von Flächen, egal ob es die eigenen sind oder nicht, bedarf es einer Genehmigung des archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein (ALSH). Eine Genehmigung ist erst nach bestandener Zertifizierung über das ALSH zu erlangen. An diese ist eine entsprechende Sachkunde geknüpft. Dieser Umstand war dem 42-Jährigen offensichtlich klar, da er in der Vergangenheit bereits Kontakt zum ALSH aufgenommen hatte. Sondiert man ohne eine entsprechende Genehmigung, begeht man eine Straftat nach dem Denkmalschutzgesetz. Die Ermittlungen gegen den 42-jährigen Nordfriesen dauern an.

Quelle: Polizeidirektion Flensburg (ots)

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