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Autofahrer unterschätzen Konsequenzen grob fahrlässig verursachter Unfälle

Archivmeldung vom 20.11.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.11.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Im vergangenen Jahr ereigneten sich mehr als 400.000 Unfälle aufgrund von Fehlverhalten am Steuer. Viele davon wurden durch grob fahrlässiges Verhalten verursacht. Trotzdem sind lediglich 34 Prozent der Autofahrer bereit, grob fahrlässig herbeigeführte Schäden zu versichern. Junge Fahrer unter 30 Jahren zeigen dabei noch die größte Bereitschaft, grob fahrlässig verursachte Schäden abzudecken (58 Prozent).

Auch die Fahrer von Kleinwagen sind eher offen für diese Zusatzleistung (39 Prozent). Das ergab die Studie "Kundenkompass Kfz-Versicherung" von AXA in Zusammenarbeit mit dem F.A.Z.-Institut.

Wegfall des "Alles-oder-Nichts-Prinzips" beseitigt nicht alle Risiken Wer bei Rot über die Ampel fährt oder unangemessen schnell fährt, handelt grob fahrlässig. Nach derzeit geltendem Recht muss die Versicherung in einem solchen Fall nur den Haftpflichtschaden, nicht aber den Kaskoschaden übernehmen. Einige Versicherer, wie zum Beispiel AXA, verzichten jedoch auf die sogenannte Einrede der groben Fahrlässigkeit und zahlen den Schaden vollständig. Ausgenommen sind meist nur der grob fahrlässig verursachte Fahrzeugdiebstahl oder Schäden, die durch Alkohol- und Drogeneinfluss verursacht wurden. Für diese Leistung muss der Versicherte keinen Aufpreis zahlen.

Mit Inkrafttreten des neuen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) am 1. Januar 2008 zahlen Versicherungsgesellschaften auch bei grob fahrlässig herbeigeführten Schäden. Das Gesetz schreibt jedoch vor, dass die Leistung in diesen Fällen jeweils um den Prozentsatz gekürzt werden darf, der auf das Mitverschulden der Versicherten zurückzuführen ist. Wer seinen Schaden vollständig erstattet haben möchte, sollte bei der Wahl seiner Police auch nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes darauf achten, dass die Versicherung grob fahrlässig verursachte Schäden ohne Abzug übernimmt.

Hintergrundinformationen

Im August 2007 befragte das Berliner Meinungsforschungsinstitut forsa im Auftrag der AXA Konzern AG und des F.A.Z.-Instituts 1.000 Autofahrer im Alter von 18 bis 65 Jahren, die selbst über den Abschluss ihrer Kfz-Versicherung entschieden haben. Sie wurden zu ihrer Haltung zu Autoversicherungen und zu ihrem Bedarf an zusätzlichen Versicherungsleistungen befragt. Die interviewten Personen repräsentieren einen Querschnitt der definierten Personengruppe in Deutschland. Die Befragung wurde in computergestützten Telefoninterviews anhand eines strukturierten Fragebogens durchgeführt (CATI-Methode). Die Ermittlung der Interviewpersonen erfolgte mittels einer mehrstufigen systematischen Zufallsauswahl.

Quelle: Pressemitteilung AXA

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