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500 neue kleine Waffenscheine pro Tag in Deutschland

Archivmeldung vom 13.02.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.02.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Stefan Schiegl / pixelio.de
Bild: Stefan Schiegl / pixelio.de

Allein im Januar haben die Behörden bundesweit 15.504 sogenannte kleine Waffenscheine zusätzlich registriert, also rund 500 pro Tag. Insgesamt sind nach Daten des Bundesinnenministeriums, die der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" vorliegen, mittlerweile 485.245 solcher Lizenzen im Nationalen Waffenregister gelistet. Vor einem Jahr waren es noch 300.949, das entspricht einer Zunahme von 62 Prozent.

In den Jahren 2013 und 2014 wuchs die Zahl der kleinen Waffenscheine jeweils nur um etwa fünf Prozent. Sicherheitsexperten warnen aber davor, sich durch den Erwerb eines kleinen Waffenscheins und entsprechender Gas- oder Signalwaffen in Sicherheit zu wiegen. "Das ist nur eine Scheinsicherheit", sagte Rainer Wendt, Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft.

"In Wahrheit wächst das Risiko für Leib und Leben aber, weil sich viele Menschen mit einer solchen Waffe in der Tasche kaum mehr gefahrenbewusst verhalten und leichtsinniger werden." Besondere Sorge bereite ihm außerdem, dass die ungebrochen hohe Nachfrage an kleinen Waffenscheinen ein weiter abnehmendes Vertrauen in den Staat und die Polizei bedeute.

KONTEXT

Der kleine Waffenschein erlaubt es dem Besitzer, Gas-, Schreckschuss- oder Signalwaffen verdeckt zu führen. Dazu gehören beispielsweise Pistolen oder Revolver, die beim Abfeuern der Munition Reizgas verschießen. Außer in Notwehrsituationen dürfen die Waffen in der Öffentlichkeit nicht eingesetzt werden, das Führen ist bei Veranstaltungen oder Demonstrationen nicht erlaubt.

Der reine Besitz und Erwerb solcher Waffen ist auch ohne einen Schein ab dem 18. Lebensjahr möglich. Voraussetzung für den kleinen Waffenschein sind beispielsweise die körperliche und geistige Eignung, keine Drogen- oder Alkoholsucht sowie die fachgerechte Aufbewahrung der Waffen.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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