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EKD für Ausschluss von AfD-Anhängern aus Kirchenämtern

Archivmeldung vom 28.03.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.03.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Kirsten Fehrs
Kirsten Fehrs

Foto: Urheber
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die amtierende Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Kirsten Fehrs, hat sich für eine rechtliche Prüfung der Vereinbarkeit von Kirchenämtern und dem Engagement für die AfD ausgesprochen. Sie verteidigte die Entscheidung in dem Fall aus Quendlinburg in Sachsen-Anhalt, wo ein Pfarrer wegen seiner Ratskandidatur für die AfD seine Stelle verlor.

"Die Landeskirche hat hier eine klare Linie vertreten: Wenn jemand, wie in diesem Fall zwar parteilos, aber öffentlich das Gedankengut der AfD vertritt, ist das nicht mit einem herausgehobenen Amt in der Kirche vereinbar", sagte die EKD-Ratsvorsitzende der "Rheinischen Post" (Donnerstagausgabe). Der Mitarbeiter sei von der Landeskirche von seinem Dienst abberufen worden, das könne eine Konsequenz sein. "Wie sich das grundsätzlich im Kirchendienst verhält, damit werden wir uns auch eingehend rechtlich beschäftigen müssen, das ist juristisch nicht ganz einfach", so die Bischöfin. Völkisch-nationale Gesinnungen seien eindeutig nicht mit dem christlichen Verständnis von Nächstenliebe und Barmherzigkeit und deshalb nicht mit Kirchenämtern vereinbar. Vergleichbar habe sich auch die EKD-Synode im Dezember positioniert.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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