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Zwei Freisprüche nach Einsturz des Kölner Stadtarchivs aufgehoben

Archivmeldung vom 13.10.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.10.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
3. März 2009: Das Kölner Stadtarchiv unmittelbar nach dem Einsturz
3. März 2009: Das Kölner Stadtarchiv unmittelbar nach dem Einsturz

Foto: Frank Domahs
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Bundesgerichtshof hat die Freisprüche für zwei Bauleiter nach dem Einsturz des Kölner Stadtarchivs aufgehoben. Das teilte das Gericht am Mittwochnachmittag mit. Das Landgericht Köln hatte zuvor zwar Sorgfaltspflichtverletzungen der Angeklagten festgestellt, jedoch waren diese nach den Wertungen der Strafkammer für den Einsturz der Gebäude nicht ursächlich.

Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft hob der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs die Freisprüche nun aber auf und verwies die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurück. Nach Ansicht des Senats in Karlsruhe hat die Strafkammer bei der Bestimmung der die Angeklagten treffenden Sorgfaltspflichten maßgebende Umstände - insbesondere die gehäufte Zahl an Zwischenfällen auf der Baustelle sowie die fehlende Abstimmung der Abteilungen untereinander - außer Betracht gelassen. Über den Vorwurf der Anklage muss damit neu befunden werden, hieß es.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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