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bpa: Gerichtsurteil zur Pflegekammer enttäuscht tausende von Pflegekräften

Archivmeldung vom 22.08.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.08.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Das heutige Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg zur Pflegekammer in Niedersachsen zeigt nach Ansicht des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) die Diskrepanz zwischen den Wünschen der Pflegekräfte und der Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Zwangsmitgliedschaft.

"Das Gericht hat damit die Zwangsmitgliedschaft in der Pflegekammer Niedersachsen für rechtens erklärt und die Hoffnung tausender Pflegekräfte zunichte gemacht", zeigte sich die niedersächsische Landesvorsitzende des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), Ricarda Hasch, enttäuscht.

Denn eine im Dezember 2018 gestartete Online-Petition mit dem Ziel der "Auflösung der Pflegekammer Niedersachsen und Beendigung der Zwangsmitgliedschaft von Pflegekräften" fand rund 50.950 Unterstützende, davon 44.200 in Niedersachsen. Als klares Signal gegen die Pflegekammer wertet die bpa-Landesvorsitzende Hasch auch die ausbleibende Beitragszahlung tausender Pflegekräfte.

So haben nach einer Auskunft der niedersächsischen Landesregierung im Juli dieses Jahres auf eine FDP-Anfrage von potentiellen 97.550 Kammermitgliedern zum Jahresanfang rund 37.150 der zwangsverpflichteten Pflegekräfte der Kammer keine Rückmeldung gegeben oder nicht alle erforderlichen Unterlagen übermittelt. Und aufgrund nicht gezahlter Beiträge der zwangsverpflichteten Mitglieder sei im Haushaltsjahr 2018 ein Fehlbetrag von knapp 2,4 Millionen Euro entstanden. Ricarda Hasch: "Den Pflegekräften leuchtet der Sinn und Zweck einer Pflegekammer nicht ein. Darauf hatte der bpa in der Vergangenheit immer wieder hingewiesen. Dass Pflegekräfte nun keine Rückmeldung geben oder ihre Beiträge schleppend bezahlen, ist eine Abstimmung mit den Füßen."

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) bildet mit mehr als 11.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen (davon mehr als 1.400 in Niedersachsen) die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund 335.000 Arbeitsplätze und circa 25.000 Ausbildungsplätze (siehe www.youngpropflege.de oder auch www.facebook.com/Youngpropflege). Das investierte Kapital liegt bei etwa 26,6 Milliarden Euro.

Quelle: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (ots)

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