GBA: Haftbefehl gegen mutmaßlichen IS-Unterstützer
Die Bundesanwaltschaft hat am Donnerstag beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs einen Haftbefehl gegen einen russischen Staatsangehörigen erwirkt. Der Beschuldigte sei "dringend verdächtig", als Heranwachsender eine terroristische Vereinigung im Ausland unterstützt zu haben, teilte der Generalbundesanwalt (GBA) am Donnerstagnachmittag mit.
Daneben werden ihm versuchte Mitgliedschaft in einer terroristischen
Vereinigung im Ausland und Vorbereitung einer schweren
staatsgefährdenden Gewalttat vorgeworfen.
In dem Haftbefehl wird
dem Beschuldigten zur Last gelegt, Anhänger der Ideologie der
ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat (IS)" zu
sein. In deren Auftrag habe er Propagandamaterial ins Russische und
Tschetschenische übersetzt, so der Vorwurf.
Am 20. Februar habe
er sich zum Flughafen Berlin-Brandenburg begeben - mit dem Ziel, in das
Operationsgebiet des IS zu reisen und sich dort der Vereinigung
anzuschließen und militärisch trainieren zu lassen, heißt es im
Haftbefehl. Auf dem Weg zum Boarding wurde er festgenommen.
Der
Beschuldigte befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Grundlage
hierfür sei zunächst ein Haftbefehl des Amtsgerichts Brandenburg an der
Havel vom 21. Februar gewesen, hieß es weiter. Die Bundesanwaltschaft
hat die von der Generalstaatsanwaltschaft Brandenburg geführten
Ermittlungen übernommen.
Der russische Staatsangehörige wurde am
Donnerstag dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt. Der
Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs ersetzt den
des Amtsgerichts Brandenburg an der Havel.
Quelle: dts Nachrichtenagentur