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NRO fordern: Keine Körperscanner-Geschäfte mit Herstellern von Streumunition

Archivmeldung vom 27.09.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.09.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Körperscanner
Körperscanner

Heute, am Montag (27.09.10) beginnt am Hamburger Flughafen der bundesweit erste Test eines Körperscanners. Bundesinnenminister Thomas de Maizière wird die Scanner offiziell in Betrieb nehmen. Hersteller der Scanner ist L3-Communications, zugleich einer der größten US-Waffenproduzenten.

Landmine.de hatte bereits am 26. August 2010 Bundesinnenminister de Maizière in einem Schreiben persönlich darüber informiert, dass L3-Communications in einem aktuellen Katalog Streumunitionsprodukte (u.a. 155mm M864E2 Dual-Purpose Projectile, XM-1161 fuze, WCMD-ER FTSA, TMD-ESAD) anbietet. Streumunition ist aufgrund der fatalen humanitären Einsatzfolgen seit dem 1.8.2010 durch ein internationales Abkommen völkerrechtlich verboten. BMI-Staatssekretär Fricke erklärte daraufhin am 1. September 2010 in seiner Antwort auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke, dass der Bundesregierung keinerlei Erkenntnisse darüber vorlägen, dass L3-Communications an der Produktion von Streumunition beteiligt ist.

"Wir sind doch sehr irritiert, dass das Ministerium (BMI) die Informationen, die wir ihm zur Verfügung gestellt haben, komplett ignoriert," sagt Thomas Küchenmeister von Aktionsbündnis Landmine.de.

"Auftragsvergaben an Hersteller von Streumunition stehen in klarem Widerspruch zum obersten Abrüstungsziel der Bundesregierung, der Universalisierung der Konvention zum Verbot von Streumunition," betont Küchenmeister. "Sinnvoller wäre es, dass die Regierung die Hersteller auffordert, die Produktion einzustellen und grundsätzlich die öffentliche Auftragsvergabe in Deutschland an die Beachtung ethischer und nachhaltiger Kriterien sowie der Menschenrechte zu koppeln," fordert Küchenmeister.

"Die Bundesregierung muss die Erklärung von L3- Communications endlich kritisch prüfen. Im Zweifelsfall muss sie die Tests abbrechen und Geschäftsbeziehungen zu L3-Communications und anderen Herstellern völkerrechtswidriger Waffen einstellen," fordert auch François De Keersmaeker, Handicap International Deutschland.

Artikel 1c der Konvention zum Verbot von Streumunition untersagt jegliche Unterstützung der Herstellung bzw. der Hersteller. "Macht man Geschäfte mit diesen Unternehmen, profitieren diese auch davon, was zumindest indirekt auch die Herstellung von Streubomben begünstigen kann," betont De Keersmaeker.

Das Aktionsbündnis Landmine.de ist Mitglied der Internationalen Kampagne zum Verbot von Streumunition CMC (Cluster Munition Coalition) und der Internationalen Kampagne zum Verbot von Antipersonenminen (ICBL). Die ICBL wurde 1997 für ihre Verdienste beim Zustandekommen des Abkommens über das Verbot von Antipersonenminen (Ottawa-Konvention) mit dem Friedensnobelpreis geehrt. Dem Aktionsbündnis, welchem 2010 der Henry-Mathews-Preis und 2009 der Wilhelm-Dröscher-Preis verliehen wurde, gehören 17 deutsche Hilfs- und Entwicklungsorganisationen an.

Quelle: Aktionsbündnis Landmine.de

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