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Straßenverkehrsregeln: Was Radfahrer beachten müssen

Archivmeldung vom 01.06.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.06.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: CosmosDirekt
Bild: CosmosDirekt

Aus dem Gefühl heraus haben es andere Verkehrsteilnehmer bereits vermutet: Manche Fahrradfahrer kennen nicht alle Verkehrsregeln. Wie eine repräsentative forsa-Studie im Auftrag von CosmosDirekt jetzt ergab, sitzen gerade einmal 20 Prozent der deutschen Radfahrer in Sachen Straßenverkehrsordnung (StVO) fest im Sattel: Sie kennen nach eigener Aussage alle Regeln. 68 Prozent geben an, über die meisten Regeln Bescheid zu wissen - 12 Prozent hingegen sagen, sie müssten ihre Regelkenntnisse auffrischen.

CosmosDirekt gibt Starthilfe und hat wichtige Fakten zusammengestellt.

Den richtigen Weg wählen

Viele Wege führen nach Rom, doch nur einer führt den Radfahrer ordnungsgemäß an sein Ziel. Zeigen blaue runde Schilder einen Radweg an, ist seine Benutzung Pflicht. Nur Kinder bis zum 8. Lebensjahr müssen auf dem Gehweg fahren. Bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres können sie zwischen Gehweg und Fahrbahn wählen. Danach müssen sich Radler die Straße mit Autofahrern und öffentlichen Verkehrsmitteln teilen. Ausnahme: Das Zusatzzeichen "Radfahrer frei" ermöglicht es Radlern jeden Alters, den Gehweg zu benutzen oder in Gegenrichtung in eine Einbahnstraße zu fahren.

Auch für Radfahrer gilt die StVO

Genau wie Autofahrer sind auch Radfahrer reguläre Verkehrsteilnehmer. Trotz des vergleichsweise niedrigen Tempos ihrer Vehikel kann Fehlverhalten gravierende Folgen haben. Die Straßenverkehrsordnung einzuhalten, ist daher Pflicht. Das bedeutet neben dem in Deutschland gültigen Rechtsfahrgebot zum Beispiel auch, dass das Telefonieren am Lenker verboten ist. Verstöße werden mit einem Bußgeld von 25 Euro belegt. Das Missachten einer roten Ampel wird - abhängig von der bereits andauernden Länge der Rotphase und den Folgen der Missachtung - mit 60 bis 180 Euro geahndet. Nach übermäßigem Konsum drohen alkoholisierten Radfahrern indes Punkte in Flensburg, eine Geldstrafe, die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung oder gar Führerscheinentzug.

Fahrradhelm und Warnweste schützen

Vor allem im dichten Stadtverkehr ist ein Fahrradunfall nicht ungewöhnlich. Um sich und andere zu schützen, empfiehlt es sich, einen Fahrradhelm und eine Warnweste zu tragen. "Gerade für Radfahrer ist die Verletzungsgefahr groß und die Folgen eines Sturzes nicht nur schmerzhaft - sie können auch zur finanziellen Belastung werden", sagt Bernd Kaiser, Versicherungsexperte bei CosmosDirekt. "Eine private Unfallversicherung ist grundsätzlich empfehlenswert: Anders als die gesetzliche Unfallversicherung kommt der private Schutz auch bei Unfällen auf, die außerhalb der Arbeitswege entstanden sind."

Private Haftpflichtversicherung unverzichtbar Glücklicherweise ist nicht jeder Radunfall mit gesundheitlichen Folgen verbunden: Bleibt es bei einem Sachschaden - wird etwa ein Auto gestreift und beschädigt -, müssen Radler für die Reparatur aufkommen. "Eine Privat-Haftpflichtversicherung ist für jeden unverzichtbar", sagt Bernd Kaiser. "Sie schützt vor Schadenersatzforderungen, die eine andere Person geltend macht."

Datenbasis: Repräsentative forsa-Studie im Auftrag von CosmosDirekt. Im März 2015 wurden 1.500 Bundesbürger ab 18 Jahren befragt, die ein Fahrrad besitzen und es auch selbst nutzen.

Quelle: CosmosDirekt (ots)

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