Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Vermischtes Bundesarbeitsgericht lockert Streikverbot für Kirchenmitarbeiter

Bundesarbeitsgericht lockert Streikverbot für Kirchenmitarbeiter

Archivmeldung vom 20.11.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.11.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Die großen christlichen Kirchen, sowie Caritas und Diakonie, dürfen ihren rund 1,3 Millionen Beschäftigten das Streiken künftig nicht mehr grundsätzlich verbieten. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt am Dienstag entschieden. Die Gewerkschaften Verdi und der Marburger Bund hatten geklagt.

Die Kirchen beriefen sich auf einen Passus, der noch aus der Weimarer Reichsverfassung stammt. Dass die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts das letzte Wort ist, bleibt aber zweifelhaft: Die Kirchen erwägen, vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu ziehen, eventuell sogar vor den Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte apfel in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige