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VW Skandal - ADAC Rechtsschutz lässt Kunden weitgehend im Stich

Archivmeldung vom 23.12.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.12.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Ähnlich wie zuletzt die ARAG verweigert nunmehr auch die ADAC Rechtsschutzversicherung die Deckungszusagen für die VW-Geschädigten, die von der Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertreten werden, und lässt diese weitgehend im Stich. Der ADAC meint, es würden keine hinreichenden Erfolgsaussichten bestehen. Es werden zwar Deckungszusagen für die Erstberatungen erteilt. Dies hilft den Geschädigten jedoch nicht weiter.

Gerade der ADAC, der als Automobilclub eigentlich für seine Kunden da sein sollte und genau damit wirbt, stellt sich nunmehr quer und lässt die Kunden im Stich. Dies verwundert vor dem Hinblick, dass die größten Rechtsschutzversicherer in Deutschland unproblematisch Deckungszusagen erteilen. So erteilen z.B. die HUK-COBURG, die Roland Rechtsschutzversicherung und die D.A.S. (Ergo) unproblematisch Deckungszusagen und berufen sich nicht darauf, dass keine hinreichenden Erfolgsaussichten bestehen würden. Genau dies meint aber der ADAC. Es stellt sich nunmehr die Frage, wer hat Recht.

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die bereits mehrere tausend VW-Geschädigte vertritt, hat ein umfangreiches Gutachten erstellt. Dieses Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass hinreichende Erfolgsaussichten bezüglich einer Vertretung gegenüber den VW-Händlern und VW selbst bestehen. Wenn jedoch hinreichende Erfolgsaussichten bestehen, ist eine Rechtsschutzversicherung, wie z.B. auch der ADAC, verpflichtet, eine Deckungszusage zu erteilen. Die größten Rechtsschutzversicherer, wie die ERGO, die HUK-COBURG und die Roland Rechtsschutzversicherung erteilen deshalb auch unproblematisch Deckungszusagen, weil es gerade nicht an den hinreichenden Erfolgsaussichten fehlt. Nur der ADAC meint, man müsse sich dagegen sperren.

Warum sich der ADAC gegen die Deckungen sperrt, kann nur vermutet werden. Möglicherweise will der ADAC einfach Kosten einsparen und hilft deshalb seinen Kunden nicht. In jedem Fall ist das Verhalten des ADAC nicht im Ansatz nachvollziehbar.

Die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die auch seit Jahren im Rechtsschutzversicherungsrecht tätig ist, wird massenweise Klagen gegen die ADAC Rechtsschutzversicherung einreichen, um diese zu einer Deckung zu bewegen. Es ist nicht hinnehmbar, dass eine Rechtsschutzversicherung des ADAC Autofahrer im Stich lässt. Als hätte der Skandal der Vergangenheit nicht schon gereicht, nunmehr muss man den Kunden, die vom VW-Skandal betroffen sind, Steine in den Weg legen.

Quelle: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (ots)

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