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Er zahlt 460 €, kassiert 962 €! Darf der Vermieter kündigen?

Freigeschaltet am 25.09.2025 um 11:27 durch Sanjo Babić
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Der Bundesgerichtshof verhandelt einen Berliner Streitfall, in dem ein Mieter deutlich mehr von Untermietern verlangte als seine eigene Miete, berichten BILD und Agenturen. Ob eine solche Praxis zur Kündigung berechtigt, ist noch offen.

Ausgangspunkt ist eine Zweizimmerwohnung in Berlin. Der Hauptmieter hatte für die Untervermietung knapp das Doppelte der eigenen Miete verlangt und dies mit Ausstattung und Möblierung begründet. Das Landgericht stellte zuvor Verletzungen der Mietpreisbremse fest. Nun will der BGH klären, ob und unter welchen Bedingungen eine Kündigung zulässig wäre.

Nach der mündlichen Verhandlung äußerte der zuständige Senat Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines solchen Modells. Der Deutsche Mieterbund warnte vor Ausbeutung der Wohnungssuchenden. Ein Urteil ist laut Verhandlungskalender für den 28. Januar vorgesehen. Der Fall könnte Grundsätze zur Abgrenzung von erlaubten Möblierungszuschlägen schärfen.

Quelle: ExtremNews


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