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Umfrage: Eher weniger Scheidungen während Coronakrise

Archivmeldung vom 12.11.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.11.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Cornerstone / pixelio.de
Bild: Cornerstone / pixelio.de

Obwohl der Lockdown die meisten Paare in die eigenen vier Wände zwingt, lassen sich die Deutschen offenbar nicht häufiger scheiden. Das geht aus Umfragen unter Fachanwälten für Familienrecht sowie unter Maklern hervor, über welche die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" berichtet.

Zentrales Ergebnis: 43,5 Prozent der Familienanwälte berichten, dass sie weniger Mandanten haben als vor der Pandemie. Nur 10,3 Prozent berichten von höheren Fallzahlen. Der Rest (46,2 Prozent) meldet eine "im Wesentlichen unveränderte" Beschäftigungslage. Das gleiche Bild zeigt sich beim Umsatz der Fachanwälte für Familienrecht: 51,2 Prozent berichten von weniger Einnahmen, lediglich 6,5 Prozent von höheren.

In die gleiche Richtung weist der Immobilienverband Deutschland. Wer sich in der Pandemie trennt, so die Überlegung, muss schließlich nach einer anderen Wohnung suchen. Auf Bitte der FAZ befragte der Immobilienverband Deutschland (IVD) seine Mitglieder, ob die Deutschen vermehrt Singlewohnungen nachfragen. Auch hier fällt das Ergebnis eindeutig aus: IVD-Sprecher Heiko Senebald berichtete von vielen Rückmeldungen aus den Bundesfachausschüssen Makler und Verwalter - "keiner konnte ein `Massenphänomen` - Corona, Trennung, Single-Wohnung - bestätigen". Mit letzter Sicherheit sagen, ob es mehr Scheidungen gibt, lässt sich frühestens im März 2021, also ein Jahr nach dem Beginn des ersten Lockdowns. Wer sich von seinem Partner scheiden lassen will, muss nämlich zuerst das in aller Regel obligatorische Trennungsjahr verrinnen lassen. Erst wenn diese zwölf Monate verstrichen sind, darf vor einem Amtsgericht der Antrag auf die Scheidung eingereicht werden. Und erst dann kann das Statistische Bundesamt über die Entwicklung der Fallzahlen durch die Pandemie berichten.

Datenbasis: Die Erhebung der "Arbeitsgemeinschaft Familienrecht" im Deutschen Anwaltsverein wurde im Oktober durchgeführt, etwa 1.000 Fachanwälte für Familienrecht beteiligten sich bundesweit an ihr.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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