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Berlins Hundehalter in der Pflicht: Haftpflichtversicherung für alle obligatorisch

Archivmeldung vom 31.12.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.12.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Hund sei der beste Freund des Menschen, heißt es. Doch manchmal trüben Schlagzeilen von gefährlichen oder gar tödlichen Bissattacken das freundliche Image des Hundes. Inzwischen haben deshalb die meisten Bundesländer Verordnungen und Gesetze geschaffen, die die Bevölkerung schützen und den Opfern einen ausreichenden Schadenersatz gewährleisten sollen. In Berlin ist jetzt für jeden Hund Haftpflichtversicherungsschutz vorgeschrieben.

Vom 1. Januar 2010 an müssen Hundehalter nach dem Berliner "Gesetz über das Halten und Führen von Hunden" eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung haben. Bislang galt eine Übergangsregelung für alle Hunde, die vor dem 1. Januar 2005 angeschafft worden waren.

In den meisten Bundesländern ist eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung, wenn auch in unterschiedlicher Ausprägung, zwingend vorgeschrieben. In Hamburg und in Sachsen-Anhalt gilt diese Pflicht wie in Berlin für alle Hunde. In anderen Bundesländern müssen die Besitzer von gefährlichen Hunden oder sogenannten Kampfhunden eine Versicherung nachweisen können. Als gefährlich gelten Hunde, bei denen aufgrund rassenspezifischer Merkmale oder Ausbildung von einer besonderen Aggressivität gegenüber Menschen und Tieren ausgegangen werden muss, weil sie beispielsweise bereits Menschen oder Vieh angegriffen haben. Zudem werden alle Hunde bestimmter Rassen wie American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier oder Pit Bull Terrier als gefährlich eingestuft. Nur in Mecklenburg-Vorpommern und in Thüringen gibt es keine Versicherungspflicht für Hundehalter.

Die Deckung einer Privathaftpflichtversicherung allein reicht aber nicht aus. Versicherungsschutz für Schäden, die ein Hund verursacht, muss gesondert in einer Hundehalter-Haftpflichtversicherung vereinbart werden. Der erhoffte Effekt des Opferschutzes durch diese Versicherung ist allerdings begrenzt - sind doch in den meisten Fällen Familienmitglieder betroffen. Sie sind durch ihre Hunderhalter-Haftpflichtversicherung zwar gegen Ansprüche Anderer im Falle eines vom Hund der Familie verursachten Schaden geschützt. Bei Verletzungen durch den eigenen Hund gibt es keinen Versicherungsschutz aus dieser Versicherung - hier kann nur eine private Unfallversicherung helfen. 

Quelle: GDV - Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft

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