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Gewerkschaft sieht keine Polizei-Fehler im Fall Susanna

Archivmeldung vom 08.06.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.06.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Jörg Radek
Jörg Radek

Bild: GdP/Hagen Immel

Der stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Jörg Radek, sieht angesichts des Mordfalles Susanna und der anschließenden Flucht des Tatverdächtigen kein Verschulden der Bundespolizei. "Was grenzpolizeilich möglich war, wurde getan", sagte er der "Frankfurter Rundschau". "Es wurde korrekt gehandelt."

Mit Blick auf den flüchtigen Iraker Ali B. fügte Radek hinzu: "Die Bundespolizei kontrolliert nicht die Boarding-Card, sondern die Reisedokumente. Außerdem gab es zu dem Zeitpunkt keine Fahndung und darum auch keinen Grund, eine Ausreiseverweigerung auszusprechen. Dies gilt umso mehr, als für das Zielland eine Einreisegenehmigung vorlag." Überhaupt sei Susanna zum Zeitpunkt der Ausreise als vermisst gemeldet und von einer Straftat noch gar nicht die Rede gewesen. Auch insofern gebe es keinen Anlass zur Kritik.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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