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Verfassungsbeschwerde gegen die Corona-Maßnahmen – Mitkläger gesucht!

Archivmeldung vom 27.04.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.04.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bundesverfassungsgericht (Symbolbild)
Bundesverfassungsgericht (Symbolbild)

Foto: FlickreviewR
Lizenz: CC BY-SA 2.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Bürgerrechtlerin und Gemeinwohlaktivistin Frau Marianne Grimmenstein hat eine große Verfassungsbeschwerde gegen die Corona-Maßnahmen initiiert, die auch von zahlreichen Mitgliedern des MWGFD unterstützt wird. Es werden viele weitere Mitklägerinnen und Mitkläger gesucht, die sich der Aktion anschließen.

Verfassungsbeschwerde gegen die Verletzung von zahlreichen Grundrechten

Auf der Website von Macshot und der Initiatorin möchten wir folgenden Ausschnitt zitieren:
Wir rufen alle Bürgerinnen und Bürger auf, mit Ihrem Beitritt diese Verfassungsbeschwerde zu unterstützen, damit die grundgesetzwidrigen Entscheidungen für nichtig erklärt werden und gleichzeitig die unsere Gesellschaft, unsere sozialen und ökonomischen Grundlagen und nicht zuletzt auch unsere Gesundheit massiv bedrohenden Maßnahmen unverzüglich eingestellt werden.

Die Bürgerrechtlerin und Gemeinwohlaktivistin Frau Marianne Grimmenstein hat eine große Verfassungsbeschwerde gegen die Corona-Maßnahmen initiiert, die auch von zahlreichen Mitgliedern des MWGFD unterstützt wird. Es werden viele weitere Mitklägerinnen und Mitkläger gesucht, die sich der Aktion anschließen. Je größer die Beteiligung, umso mehr wird sie Beachtung finden und umso weniger leicht kann die Beschwerde vom Verfassungsgericht mal „schnell unter den Tisch gekehrt“ werden.

Wir klagen gegen

  1. die grundgesetzwidrigen Änderungen des Infektionsschutzgesetzes, die die Verordnung unnötiger und wissenschaftlich nicht evidenter Maßnahmen ermöglichen.
  2. den zu starken Einfluss der WHO auf unsere Gesetzgebung.
  3. die grundgesetzwidrigen Kanzlerrunden.
  4. die völlige Aufgabe des Vorsorgeprinzips bei der gegenwärtigen Corona-Impfstrategie.
  5. die Verletzung der Kinderrechte seit März 2020.

Der Beitritt zur Verfassungsbeschwerde ist kostenlos und es entstehen für Sie keine weiteren Verpflichtungen und/oder Folgen. Für Ihre Unterstützung bedanke ich mich ganz herzlich!

Quelle: Corona-Blog von Marianne Grimmenstein

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