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Mehr als jede zweite Person nutzt Online-Banking

Archivmeldung vom 27.01.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.01.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Statistisches Bundesamt
Statistisches Bundesamt

Bild: Eigenes Werk /OTT

Für einen Blick auf den Kontostand oder um eine Überweisung zu tätigen, verwenden immer mehr Menschen in Deutschland Online-Banking. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anhand von Ergebnissen der Erhebung zur Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) in privaten Haushalten mitteilt, haben 56 % der Bevölkerung im 1. Quartal 2020 Online-Banking für private Zwecke genutzt.

Im Vorjahr lag dieser Anteil bei 53 % und 2010 bei 37 %. Besonders verbreitet ist das Online-Banking bei den 25- bis 44-Jährigen: 83 % der Personen dieser Altersklasse haben im 1. Quartal 2020 ihre Bankgeschäfte online erledigt. Bei den 16- bis 24-Jährigen lag der Anteil bei 58 % und bei den 45- bis 64-Jährigen bei 60 %. Dagegen nutzten nur 31 % der über 65-Jährigen Online-Banking.

Andere finanzbezogene Aktivitäten werden seltener online abgewickelt. Knapp 7 % der Bevölkerung in Deutschland kauften oder verkauften Aktien, Fonds und andere Investitionsdienstleistungen online. 5 % nutzten das Internet für den Abschluss oder die Verlängerung von Versicherungsverträgen. Und lediglich 2 % tätigten Darlehens- und Kreditgeschäfte mit Banken und anderen Finanzdienstleistern über das Internet.

Methodische Hinweise

Befragt wurden Personen ab 10 Jahren. Die Fragestellung zum Online-Banking bezog sich auf die Durchführung zu privaten Zwecken in den letzten drei Monaten vor der Befragung, bei den anderen finanzbezogenen Internetaktivitäten auf die letzten zwölf Monate vor der Befragung. Nicht dazu zählten finanzbezogene Aktivitäten, die per E-Mail oder Messaging (zum Beispiel SMS, MMS) übermittelt wurden. Andere finanzbezogene Internetaktivitäten von Jugendlichen zwischen 10 und 17 Jahren zählten nur dann, wenn für deren Durchführung die Zustimmung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters vorlag und die Bezahlung aus eigenen Mitteln der Jugendlichen erfolgte.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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